Unisono bekommt Gegenwind: Gastronomen müssen trotz Schließung Autorenrechte zahlen

<p>Unisono bekommt Gegenwind: Gastronomen müssen trotz Schließung Autorenrechte zahlen</p>
Illustrationsbild: dpa

Diese Rechte müssen Restaurant- und Café-Besitzer auch dann bezahlen, wenn ihr Lokal geschlossen ist. Dabei spielt die Dauer der Schließung keine Rolle. Nun ist der Horeca-Sektor wegen Corona seit Monaten geschlossen. Dennoch müssen die Autorenrechte für das Abspielen von Musik bezahlt werden. Mit der gemeinsamen Aktion hofft man nun, eine Aussetzung bzw. teilweise Rückerstattung der entstandenen Kosten zu erreichen. Bislang sei man bei Unisono mit diesem Anliegen nicht erhört worden, hieß es. (belga/um)

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