Zeugen Jehovas riskieren Geldstrafe wegen Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung

<p>Prozess vor dem Strafgericht Gent gegen Zeugen Jehovas.</p>
Prozess vor dem Strafgericht Gent gegen Zeugen Jehovas. | Foto: belga

Derzeit läuft vor dem Strafgericht Gent ein Prozess gegen die gemeinnützige Organisation „Christelijke gemeente van Jehovah’s Getuigen“. 16 Personen treten als Zivilpartei auf – allesamt ehemalige Mitglieder dieser Gemeinschaft. Ihrer Meinung nach verstoßen die Praktiken innerhalb der Gemeinschaft gegen das Diskriminierungsgesetz und schürt die „Ausgrenzungspolitik" der Zeugen Jehovas Diskriminierung und Hass. Der Ball kam 2015 ins Rollen, als ein Mann aus Gent, der eine hohe Position bei den Zeugen Jehovas innehatte, die Religionsgemeinschaft verklagte.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine „angemessene Geldstrafe“ gegen die Organisation. Er hält fest, dass dieser Prozess kein Angriff auf die Religion der Jehovas sei und sich nur gegen die „Ausschlusspolitik“ richte: „Unserer Ansicht nach ist dies ein eklatanter Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz. Ich hoffe, dies kann ein Signal sein. Es geht in diesem Fall weniger um die Sanktion als um die Anerkennung dieses Fehlverhaltens.“ Das Urteil wird am 16. März erwartet. (gz/belga)

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