Die Standesbeamten sollen auf diese Weise besser gewappnet werden, um solche Situationen einfacher zu erkennen und zu bewältigen. Seit einem Rundschreiben im Jahr 2017 gilt auf Polizei- und Justizebene eine besondere Strafpolitik für Zwangsheiraten: „als geschlechtsspezifische Gewalt“. Das Institut stellt jedoch fest, dass diese Gesetzgebung nach wie vor wenig bekannt und schwierig anzuwenden ist, weil „sie ein komplexes Phänomen behandelt und schwerwiegende Folgen für die Familie haben kann. Standesbeamte, die Eheschließungen vornehmen, stehen an vorderster Front bei der Aufdeckung und Verhinderung von Zwangsehen. Aus diesem Grund wurde ein Melde-Kodex für sie entwickelt.

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