Das Gericht in Den Haag gab damit am Dienstag in Den Haag einer Klage der corona-skeptischen Protestgruppe „Viruswahrheit“ recht. Seit dem 23. Januar gilt in den Niederlanden eine abendliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5:30 Uhr. An den ersten Abenden nach Inkrafttreten hatte es in zahlreichen Städten heftige Krawalle deswegen gegeben.
Die Regierung hatte die Ausgangsperre auf Grundlage eines Notgesetzes verhängt, nach der sie Maßnahmen ergreifen kann auch ohne das Parlament einzubeziehen. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich aber nicht um eine akute Notsituation. Die Ausgangssperre ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger. (dpa/calü)

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