Abgelaufene Lkw-Führerscheine: „Lösung auch für ostbelgische Speditionsunternehmen“

<p>Illustration: dpa</p>
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In dieser Woche hat das EU-Parlament in Dringlichkeit eine Ausweitung der Fristverlängerung für diese abgelaufenen Lkw-Führerscheine verabschiedet. „Aufgrund des ersten und zweiten Lockdowns war es für viele Lkw-Führer mit abgelaufenem Führerschein nicht möglich gewesen, Weiterbildungen wahrzunehmen, die für eine Verlängerung der Lkw-Führerscheine erforderlich sind. Die EU hatte zwar bereits eine Ausnahmeregelung für Führerscheine zugelassen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 abgelaufen waren. Diese Führerscheine wurden automatisch um sieben Monate ab dem Ablaufdatum verlängert“, so Arimont. „Da eine solche Verlängerung aber auch für die Phase des zweiten Lockdowns notwendig wurde, haben wir mit der EU-Kommission Kontakt aufgenommen, um sie über die Situation vieler Lkw-Fahrer zu informieren und sie aufzufordern, eine weitere Ausnahmeperiode zu erlassen. Schließlich können sich die Transportunternehmen gerade in dieser schwierigen wirtschaftlichen Zeit keinen Personalausfall leisten. Außerdem müssen die betroffenen Fahrer auch die notwendige Zeit erhalten, die Kurse neben der Arbeitszeit wahrzunehmen“, erklärt Arimont. „Wir sind daher froh, dass wir per Eilverfahren eine entsprechende Verordnung verabschieden konnten. Demnach bleiben die betroffenen Dokumente für weitere zehn Monate gültig, wenn sie zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen sind oder ablaufen. Außerdem erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Fristen um weitere sechs Monate bei der Kommission zu beantragen. Dadurch schaffen wir Rechtssicherheit für die Speditionsunternehmen und Fahrer – auch in Ostbelgien“, so der ostbelgische EU-Abgeordnete. (red/sc)

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