Überbrückungsrecht soll verlängert werden

<p>Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Plenum der Kammer abgestimmt.</p>
Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Plenum der Kammer abgestimmt. | Archivfoto: belga

Das doppelte Überbrückungsrecht war bereits für die Monate Dezember und Januar verlängert worden. Da die strengen Corona-Maßnahmen bis in den Februar hinein andauern, wird die Regelung nun abermals bis zum Ende dieses Monats verlängert. Das gilt auch für Friseure, die am 13. Februar wieder ihre Türen öffnen dürfen.

Alle Selbstständigen, die ihrer Tätigkeit nicht nachgehen dürfen, sowie Unternehmen, die direkt von diesen geschlossenen Sektoren abhängen, haben Anspruch auf die Beihilfe. Diese beläuft sich für Alleinstehende auf zirka 2.500 Euro. Selbstständige in einer Familiensituation sollen zirka 3.200 Euro erhalten. Zudem sollen Unternehmer, die ihrer Tätigkeit zwar nachgehen dürfen, aber mindestens 40 Prozent ihres Umsatzes im Vergleich zum Vormonat verlieren, eine angepasste Unterstützung in Höhe von 1.614,1 bzw. 1.291,69 Euro erhalten.

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Plenum der Kammer abgestimmt – und damit vor der sitzungsfreien Woche. (belga/svm)

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