Grüne Zertifikate: 19.000 Menschen fühlen sich von Wallonischer Region betrogen

<p>Private Fotovoltaikanlagenbesitzer und die Wallonische Region: Das ist keine Liebesbeziehung.</p>
Private Fotovoltaikanlagenbesitzer und die Wallonische Region: Das ist keine Liebesbeziehung. | Illustrationsfoto: belga

Die Kläger, allesamt Eigentümer von kleinen Fotovoltaikanlagen, beabsichtigen, die Wallonische Region für den Mechanismus verantwortlich zu machen, der ihnen aufgrund von Entscheidungen, die sie für völlig willkürlich halten, fünf Jahre lang grüne Zertifikate vorenthalten hat.

Die Anwälte vertreten mehr als 19.000 Menschen, die sich nach der Gründung des gemeinnützigen Vereins „Touche pas à mes certificats verts“ (TPCV) im Jahr 2013 zusammengeschlossen haben. „Es handelt sich um Bürger der Wallonischen Region, private Besitzer von kleinen Panels für den Hausgebrauch, die durch das Angebot der wallonischen Regierung verführt wurden, im Rahmen des SolWatt-Plans am Markt für grüne Zertifikate teilzunehmen. Dieses System ermöglichte es der Wallonie, seine gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf erneuerbare Energien zu erfüllen. Viele Investoren, angelockt durch die Anreize, folgten dem Aufruf. Es gab ein Überangebot, das Angebot überstieg die Nachfrage. Aber die ‘Prosumenten' sind nicht für diese Blase von grünen Zertifikaten verantwortlich“, argumentierten die Anwälte.

Zu den genannten Anreizen gehörte das Versprechen, 15 Jahre lang von Grünen Zertifikaten zu profitieren. Durch Maßnahmen in den Jahren 2014 und 2015 wurde die Laufzeit jedoch auf zehn Jahre verkürzt. „Die wallonische Regierung hat die Regeln einseitig geändert. Unsere Klienten sind wütend, weil ihnen ein Drittel ihres erwarteten Einkommens weggenommen wurde. Sie fühlen sich von der Wallonischen Region verraten, die sie die Konsequenzen ihrer eigenen Fehler tragen lässt“, so die Anwälte weiter.

Die Vertreter der Beschwerdeführer machen geltend, dass die Wallonische Region die Rechte der Eigentümer verletzt, wenn sie die ihnen zustehenden Leistungen kürzt: „Die Eigentümer der Paneele haben lediglich den Plan der Wallonischen Region befolgt und sich an die Gesetzgebung gehalten. Zum Zeitpunkt der Investition waren keine Änderungen an der Regelung geplant. Die gesetzlichen Vorschriften durften unterwegs geändert werden, die Rahmenbedingungen der Regelung waren der Wallonischen Region von Anfang an bekannt.“

Die Anwälte der Kläger sind der Ansicht, dass einige Bestimmungen des SolWatt-Plans fehlerhaft sind und aufgehoben werden sollten. Als Alternative fordern sie eine Entschädigung in Form eines gleichwertigen Nachteilsausgleichs.

Die Anwälte der Wallonischen Region werden am 23. Februar plädieren. (belga/mv)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment