Arimont: „Kampf gegen Krebs nicht vergessen“

„Im vergangenen Jahr sind 1,4 Millionen Europäer an Krebs gestorben – das sind dreimal so viele wie an und mit Covid-19. Darum ist es gut und richtig, dass die EU-Kommission den Kampf gegen Krebs zu einer gesundheitspolitischen Priorität erklärt hat. Sie will vier Milliarden Euro in die Hand nehmen, um in Prävention, Forschung und Unterstützung von Betroffenen zu investieren. Studien zeigen, dass mehr als 40 Prozent aller Krebsfälle durch Prävention verhindert werden könnten. Wenn wir jetzt nichts tun, könnte die Anzahl der Krebsfälle bis 2035 sogar um 25 Prozent ansteigen. Damit würde der Krebs zur häufigsten Todesursache in der EU. Das müssen wir verhindern“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) dazu.

Der vorgestellte Plan der Kommission gliedere sich in vier Hauptaktionsbereiche – Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung, Verbesserung der Lebensqualität von Erkrankten und Geheilten –, für die insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen werden, die u.a. aus dem neuen Gesundheitsprogramm EU4Health, dem Forschungsprogramm Horizont Europa und Digitales Europa stammen. Mit ihrem Plan setze sich die EU konkrete Zielmarken: Bis 2040 soll erreicht werden, dass weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Bis 2030 sollen in Bezug auf die durch Infektionen übertragenen Krebserkrankungen (Humane Papillomaviren) mindestens 90 Prozent der Mädchen-Zielpopulation in der EU geimpft werden. Bis 2025 sollen 90 Prozent der für eine Brustkrebs-, Gebärmutterhalskrebs- bzw. Darmkrebs-Früherkennung infrage kommenden EU-Bürger eine Vorsorgeuntersuchung angeboten bekommen. Bis 2030 sollen auch 90 Prozent der betroffenen Patienten Zugang zu nationalen onkologischen Spitzenzentren haben, die über ein neues EU-Netz verbunden sein werden. Nicht zuletzt der Zugang zu innovativen Krebsdiagnosen und -behandlungen soll durch die entsprechende Förderung der Forschung merkbar verbessert werden.

„Wichtig ist, dass der Plan auch auf das Thema Lebensqualität für die vom Krebs betroffenen und geheilten Menschen eingeht. Denn auch das Leben nach dem Krebs wird vielen Menschen schwer gemacht. In vielen Mitgliedstaaten hat ein geheilter Krebspatient immer noch einen Nachteil, wenn es um die Beantragung eines Kredits oder einer Versicherung geht. In Belgien besteht die Regel, dass eine frühere Krebserkrankung zehn Jahre nach der Heilung nicht mehr mitgeteilt werden muss. Dieses ‚Recht auf Vergessen‘ sollt auch europaweit auf der Agenda stehen. Zur Diskussion solcher und ähnlicher Fragen hat das EU-Parlament einen Sonderausschuss eingerichtet, dessen Erkenntnisse nach einem Jahr ausgewertet werden sollen“, erklärt Arimont. (red/sc)

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