Clarinval verlängert Maßnahmen für Selbstständige

<p>Clarinval verlängert Maßnahmen für Selbstständige</p>

Die Stundungs- und Verzichtsmaßnahmen werden auf die ersten beiden Quartale des Jahres 2021 ausgedehnt, und die Ermäßigungsmaßnahme gilt für das gesamte Jahr 2021.

Selbstständige können daher ihre Sozialversicherungsbeiträge für das erste Halbjahr 2021 unter Beibehaltung der Sozialversicherungsansprüche um ein Jahr ohne Erhöhung aufschieben oder über ein vereinfachtes Antragsverfahren eine Befreiung von diesen Beiträgen für 2021 erhalten.

Darüber hinaus können sie für das gesamte Jahr 2021 eine Ermäßigung ihrer Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Sozialversicherungsbeiträge, deren Zahlung im Jahr 2020 gestundet wurde und die im Jahr 2021 fällig werden, können mittels eines an ihre Sozialversicherungskasse gerichteten Antrags einem Abrechnungsplan unterliegen, der sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Fälligkeit der gestundeten Zahlung erstrecken kann.

„Diese Maßnahmen werden es Selbstständigen ermöglichen, die Verwaltung ihrer Beiträge an ihre spezifische Situation anzupassen“, so David Clarinval. Bei konkreten Fragen bittet der Minister die Selbstständigen, sich an das Inasti-Callcenter unter 0800/12 018 zu wenden. (belga/mv)

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