Steht die 48-Stunden-Regel auf der Kippe? Paasch: „Das wäre eine Attacke auf die Grenzregionen“

<p>Grenzkontrollen in der Gemeinde Kelmis beim ersten Corona-Lockdown im Frühjahr</p>
Grenzkontrollen in der Gemeinde Kelmis beim ersten Corona-Lockdown im Frühjahr | Archivfoto: Photo News

Laut dieser 48-Stunden-Regel ist es erlaubt, sich maximal 48 Stunden im Ausland aufzuhalten, ohne dass man einen Corona-Test vorlegen oder danach in Quarantäne gehen muss. „Sollte diese Regelung wirklich abgeschafft werden, wäre dies eine Attacke auf die Grenzregionen“, meinte Oliver Paasch am Montagmorgen auf GE-Anfrage. Das ganze Wochenende seien die Drähte heiß gelaufen. Hintergrund: Die Gesundheitsexperten übten maximalen Druck aus, damit die 48-Stunden-Regel abgeschafft wird. Letztlich muss die Föderalregierung eine Entscheidung treffen. Darüber soll am Montagnachmittag auch bei einem Treffen von Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) mit den Ministerpräsidenten der Teilstaaten gesprochen werden.

„Sollte die 48-Stunden-Regel tatsächlich gekippt werden, käme dies einer Grenzschließung gleich. Dann müssten wieder triftige Gründe festgelegt werden, mit denen man doch über die Grenze könnte. Doch beim ersten Lockdown im Frühjahr haben wir gesehen, dass das nicht funktioniert und den alltäglichen Problemen im Grenzverkehr nicht Rechnung getragen wurde“, so Oliver Paasch. Sollte es dagegen keine triftigen Gründe geben, müssten Grenzpendler jeden Tag einen negativen Corona-Test ablegen, um reisen zu dürfen – in der Praxis ist dies undenkbar. „Ich habe unsere Position in den Gesprächen am Wochenende noch einmal deutlich gemacht, und man hat uns auch zugesichert, dass es Ausnahmen für die Grenzregionen geben soll. Die Frage ist aber, welche Ausnahmen das sein werden“, meinte der Eupener Regierungschef gegenüber dem GrenzEcho. In Belgien gilt die 48-Stunden-Regel mit den Nachbarstaaten Niederlande, Frankreich, Luxemburg und mit den beiden Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Umgekehrt gelten in den Nachbarländern Belgiens andere Vorschriften für den Übertritt über die Grenze.

In NRW und Rheinland-Pfalz zum Beispiel die 24-Stunden-Regel, wonach man maximal 24 Stunden über die Grenze darf, ohne einen Test machen oder in Quarantäne gehen zu müssen. „Ich will gar nicht über die genaue Zahl der Stunden diskutieren. Ob nun 48 oder 24 Stunden ist nun wirklich nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass der kleine Grenzverkehr aufrecht erhalten bleibt und dass man sich eine gewisse Zeit ohne Einschränkungen im Ausland aufhalten kann.“ Das sei nicht nur für Berufspendler äußerst wichtig. Die 48-Stunden-Regel gilt bisher auch für Luxemburg, während das Großherzogtum seinerseits keine Einschränkungen macht. (sc)

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