Überbrückungsrecht bis Ende Februar verlängert

Demnach können Selbstständige in Branchen, die aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen stillliegen, und Unternehmen, die direkt von diesen Sektoren abhängig sind, auch im Februar das doppelte Überbrückungsrecht in Anspruch nehmen. Die Bedingungen für diese Unterstützung bleiben unverändert: So können Horeca-Betriebe weiterhin Mahlzeiten zum Mitnehmen verkaufen.

Konkret steht den betroffenen Selbstständigen eine Zulage von etwas mehr als 3.200 Euro zu, wenn sie eine Familie haben. Alleinstehende erhalten gut 2.500 Euro. Für Selbstständige, die in der Lage sind, ihre Türen zu öffnen, aber dennoch von den Folgen der Coronakrise betroffen sind (Umsatzrückgang von 40% im Monat), wird ein Überbrückungsgeld in Höhe von 1.614,1 Euro für Familien und 1.291,69 Euro für Alleinstehende gewährt. (belga/gz)

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