ÖSHZ-Verwaltungen könnten fusionieren

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Der Sitz des ÖSHZ Amel. | Foto: Arno Colaris

In einer aktuellen Frage an Sozialminister Antonios Antoniadis (SP) wollte der PFF-Abgeordnete Gregor Freches erfahren, wie der Minister eine mögliche Zusammenlegung der Eifeler ÖSHZ bewerte, ob es Analysen gebe, die den Mehrwert einer Fusionierung belegen und ob diese Thematik bereits mit dem Föderalstaat angesprochen worden sei. In seiner Antwort wies der Minister darauf hin, dass der gesetzliche Rahmen für die ÖSHZ vorsehe, dass es in jeder Gemeinde ein ÖSHZ gebe. Dieser Artikel könne nur mit einer besonderen Mehrheit vom Föderalstaat abgeändert werden.

Allerdings könne die DG unter Umständen im Rahmen ihrer Aufsicht über die ÖSHZ entscheiden, „dass zum Beispiel die ÖSHZ-Verwaltungen fusioniert werden. Vor dem Staatsrat würde man argumentieren, dass es weiterhin ein ÖSHZ in jeder Gemeinde gibt, was auch der Fall wäre. Auch würden die ÖSHZ ihren Auftrag weiterhin wahrnehmen.“ Anpassungen wären dann aber auch bezüglich der Organisation der Räte oder die Funktion des ÖSHZ-Präsidenten nötig.

„Studien über den Mehrwert von ÖSHZ-Fusionen gibt es keine“, so der Minister. Persönlich sei er der Meinung, dass es Vorteile geben könne, wenn einzelne ÖSHZ gemeinsame Dienste auf Verwaltungsebene aufbauen würden. „Würde man zum Beispiel in der Eifel Personal auf Verwaltungsebene gemeinsam beschäftigen, würden die Humanressourcen durch Bündelung von Personal und Aufgaben geschont. In Zeiten von Fachkräftemangel könnte das interessant sein.“

Das Gleiche könne man auch in Eupen vorsehen, wenn dies erwünscht sei. „Denn das ist für mich der Punkt. Die Schaffung geteilter Dienste bis hin zu Fusionen von Verwaltungen sollte von den Verantwortlichen der ÖSHZ selbst und den Gemeinden beschlossen werden. Sollte ein konkretes Projekt bestehen, würden wir als Aufsichtsbehörde prüfen, ob dies rechtlich realisiert werden kann.“ (arco)

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