Jeder Belgier, der von einem Gericht verurteilt wird und aufgrund besonderer Umstände dieses Urteil für ungerecht hält, kann ein Gnadengesuch ans Palais richten. Der König entscheidet anschließend auf Empfehlung des Justizministers.
König Philippe begnadigte 2020 nur zwei verurteilte Landsleute
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