Statt windig wurde es allerdings dunkel. Die neue Lichtinstallation im Bergscheider Hof schaltete sich automatisch aus. Der Gemeinderat tappte im wahrsten Sinne des Wortes mehrmals im Dunkeln. „Das wird nicht mehr geschehen, sobald wir unsere Windräder haben“, scherzte der Erste Schöffe, Ulrich Deller (Ecolo). Er stellte den Mandataren das Lastenheft vor, das einstimmig verabschiedet wurde. „Es ist lang und hat viele juristische Implikationen“, so Ulrich Deller zu dem Dokument, dessen wichtigste Eckpfeiler er erläuterte.
Als Punkte der grundsätzlichen Orientierung nannte der Erste Schöffe die Tatsache, dass die Gemeindegrundstücke als Aufstellungsort gelten und jedes Windrad mindestens einen Kilometer von der heutigen Wohnbebauung entfernt sein muss. Außerdem sei der Referenzrahmen der Gemeinde und der Wallonischen Region einzuhalten.
Die Ausschreibung erfolgt auf EU-Ebene ab dem 11. Januar 2021. Die Angebote potentieller Anbieter sollen transparent und verständlich gestaltet sein. Für die Projektentwicklung und Genehmigung soll ein in sich geschlossenes, finanzielles Konzept erstellt werden. Die Kosten dafür muss der Anbieter selber tragen. Er hat aber die Möglichkeit, sie später als Kapital in den Betrieb des Parks einzubringen. Die Gemeinde behält sich ebenfalls die Möglichkeit vor, Projektentwicklung und Genehmigung abzukaufen und alleine fortzufahren.
Für die Verwaltung des Windparks soll ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Auch ein Vorschlag zur juristischen Struktur der Parkverwaltung wird vom Anbieter erwartet. „Das ist für uns als Gemeinde interessant, wenn wir die Gestaltung selber mitbestimmen wollen. Dann muss der Projektautor die juristische Struktur so gestalten, dass sie im Rahmen der Gemeindehoheit umsetzbar ist.“ Für die Finanzierung der Bebauung sollen mehrere Optionen erarbeitet werden. Außerdem soll geprüft werden, ob es billiger ist, den produzierten Strom nach Belgien oder nach Deutschland zu liefern. „Aufgrund der Nähe zu Deutschland bietet sich diese Frage an. Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt erfahren, dass das teurer sein könnte, nach Deutschland zu liefern. Diese Information wurde aber nicht zu 100 Prozent geprüft. Daher soll der Projektautor diese Prüfung vornehmen und konkrete, verlässliche Zahlen liefern.“ Der Part-Zinz jedes Windrades soll einzeln berechnet werden, da die Produktionsmenge sich unterscheiden kann. Der Anbieter soll außerdem ein Entschädigungskonzept vorlegen. Gerodete Bäume sollen beispielsweise kompensiert werden. In den Fällen, in denen nicht wieder aufgeforstet werden kann, sollen an anderem Ort neue Bäume gepflanzt werden.
Die Beteiligung der Gemeinde Raeren am Windpark soll bei mindestens 24,99 Prozent liegen. Außerdem soll beschrieben werden, unter welchen Bedingungen diese Beteiligung auf 51 Prozent ausweitbar wäre – womit die Gemeinde Mehrheitseigner würde. „Für die Bürger gibt es die Möglichkeit, sich über eine Kooperative zu beteiligen“, so Deller. Der Projektautor soll beschreiben, wie diese Kooperative in den Besitz eines Windrates kommen könnte.
Es sollen maximal fünf Windräder aufgestellt werden, die so hoch sind, dass sie über die Baumwipfel hinwegschauen, um weder für Vögel noch Fledermäuse zur Gefahr zu werden.
Ab Mitte März bis wahrscheinlich Mitte Mai wird die Jury sich mit den bis dahin eingereichten Angeboten beschäftigen. Laut Deller geht die Gemeinde davon aus, dass es Rekurse und Verfahren vor dem Staatsrat geben wird. „Mit einer faktischen Wirksamkeit einer eventuellen Baugenehmigung ist nicht vor Mitte des Jahres 2023 zu rechnen“, so der Ecolo-Mandatar.
Noch vor dem Start der Umweltverträglichkeitsstudie soll es zwei Online-Infoversammlungen für die Bevölkerung geben. Interessierte können vorab ihre Fragen bei der Gemeinde einreichen. „Wir wollen die Bürger darüber informieren, was wir als Politiker vorhaben. Das hat nicht den Charakter einer Anhörung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens“, stellt Deller klar.
(nawi)

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