Eupen
Der Tatzeitraum geht auf die Jahre 2018 und 2019 zurück. Für die Justiz ist klar, dass der Angeklagte die Karte entwendet und sich mit dem Geld anschließend ein angenehmes Leben gemacht hat. Auf bis zu 3.000 Euro hatte er monatlich zugegriffen, sei es durch Barabhebungen oder Überweisungen. Kinder des Opfers hatten verdächtige Transaktionen auf dem Konto ihres Vaters bemerkt und die Polizei eingeschaltet. Aufgrund von Videoüberwachungen konnte der Brüsseler dann ausfindig gemacht werden.
Der 41-Jährige war sich keiner Schuld bewusst, als er in dieser Woche vor dem Eupener Strafgericht erschien. Er sei von der Enkeltochter, die das Haus des Großvaters zu dieser Zeit bewohnte, eingeladen worden, einige Zeit dort zu verbringen. Schon in der Vergangenheit habe sie ihn punktuell finanziell unterstützt. „Sie hat mir die Karte und den Code gegeben. Ich durfte mich von dem Konto bedienen. Natürlich habe ich davon profitiert, aber sie wusste es“, versuchte der Beschuldigte glaubhaft zu machen, dass alles mit dem Einverständnis der Enkelin geschah, mit der er nach eigenen Angaben eine sexuelle Beziehung pflegte. Der betrogene Rentner bestellte sich als Zivilpartei und forderte über seinen Anwalt die Rückzahlung der ausgegebenen Gelder in Höhe von 11.900 Euro zuzüglich Zinsen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte, der der Justiz hinlänglich bekannt ist, die Karte Anfang Oktober 2018 im Haus des Opfers mitsamt Geheimzahl gestohlen hat. Die Enkelin hatte in den Vernehmungen angegeben, die Karte mit der Pin-Nummer nicht ausgehändigt zu haben und zeigte sich geschockt von den Aussagen des Angeklagten. Selbst wenn sie einverstanden gewesen sei, so hätte sie den Gebrauch der Karte nicht genehmigen dürfen, betonte die Anklage. Sie forderte die Ableistung von 150 Sozialstunden oder ersatzweise zehn Monate Haft sowie eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Die Verteidigerin beantragte einen Freispruch und hilfsweise eine Aussetzung der Urteilsverkündung.
Eine Schadenssumme von 12.000 Euro stand auch in einem anderen Fall im Raum, bei dem sich zwei Männer wegen Gebrauch von Informatikfälschung und Informatikbetrug verantworten mussten. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft auch die Bildung einer Vereinigung von Missetätern vor. Sie sollen im Jahre 2016 an einer Tankstelle in St.Vith Daten ausgelesen und durch den Einsatz von Blankomagnetkarten anschließend für über 12.000 Euro Dieselkraftstoff an verschiedenen Tankstellen entwendet haben. Hier ist die Rede von „
Der Kraftstoff sei zum Großteil zur Hälfte des marktüblichen Preises weiterverkauft worden. Den inzwischen in Berlin lebenden Hauptangeklagten will die Staatsanwaltschaft 24 Monate in Haft sehen, den Mittäter 15 Monate. Der Hauptangeklagte bestreitet nicht die Betrugsvorwürfe. Von einer Vereinigung von Missetätern, deren Anführer er gewesen sein soll, will er aber nichts wissen. Für seine Anwältin ist die vernünftige Frist der Strafverfolgung in diesem Fall ohnehin überschritten. Daher forderte sie einen gänzlichen Strafaufschub für die Haftstrafe.
Je zwei Jahre forderte die Staatsanwaltschaft im Fall von drei Personen, denen zwölf Diebstähle von Hand- und Brieftaschen, ein versuchter Diebstahl sowie drei Informatikbetrüge Anfang 2019 im Eupener Land zur Last gelegt werden. Sie hatten es auch auf Bankkarten abgesehen und konnten so allein mit einer Karte fast 4.500 Euro abheben. Über Kamerabilder konnte das Trio, das immer nach demselben Muster vorging und bei dem es eine klare Rollenaufteilung gab, identifiziert werden. Den drei Personen, die stets aus dem Aachener Raum ins Eupener Land kamen, wird daher auch vorgeworfen, Mitglieder einer Vereinigung von Missetätern zu sein.
Ein Paar fand sich in dieser Woche vor der Richterin wieder, weil ein verbaler Streit und gegenseitige Provokationen im Mai 2019 ausgeartet waren. Nachdem sie sein Handy im Hinblick auf eine Kommunikation mit einer anderen Frau geprüft hatte, schaukelte man sich in dem anschließenden Wortgefecht gegenseitig hoch, wie der angeklagte Mann einräumte. Sie schmiss eine Vase in seine Richtung, ohne ihn zu verletzen, und rannte in die Garage, wo sie sein Motorrad umschmiss. Daraufhin landete sein Motorradhelm in der Windschutzscheibe ihres Autos. Sie wollte dann gehen, und bei dem Versuch, sie zurückzuhalten, sei es zu einem Gerangel gekommen, in dessen Rahmen beide in der Treppe gestürzt seien.
Mehrtägige Arbeitsunfähigkeit nach Gerangel mit Partner
Das Ganze sei eine einmalige Sache gewesen. „Wir leben nach wie vor zusammen und mir reicht es vollkommen, heute hier stehen zu müssen“, zeigte der Beschuldigte Reue. Die Staatsanwältin wies auf verschiedene Verletzungen der Frau hin, die durch ein ärztliches Attest belegt würden und die eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Ein Schubsen sei mit einem Schlag gleichzusetzen, da dieses ausreiche, um eine Verletzung herbeizuführen. Sie forderte 120 Arbeitsstunden sowie eine Geldstrafe von 800 Euro. Seine Verteidigerin beantragte einen Freispruch beziehungsweise eine Aussetzung der Urteilsverkündung. Der Angeklagte erklärte, aus beruflichen Gründen eine Geldstrafe einer Arbeitsstrafen vorzuziehen. Das Gericht kündigte seine Urteile für den 18. Januar an.

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