Raerener muss die Gefängniszelle in Lantin verlassen

<p>Ein Angeklagter wollte seine Haftstrafe verlängern, da er nach eigenem Dafürhalten nicht imstande sei, eine Arbeitsstrafe zu verrichten. Unter Auflagen darf er aber nun die Zelle verlassen.</p>
Ein Angeklagter wollte seine Haftstrafe verlängern, da er nach eigenem Dafürhalten nicht imstande sei, eine Arbeitsstrafe zu verrichten. Unter Auflagen darf er aber nun die Zelle verlassen. | Illustrationsfoto: dpa

In den vergangenen Jahren war er bereits elf Mal vom Eupener Gericht verurteilt worden, Verkehrsdelikte wurden bei dieser Bilanz nicht berücksichtigt.

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