Raerener muss die Gefängniszelle in Lantin verlassen

<p>Ein Angeklagter wollte seine Haftstrafe verlängern, da er nach eigenem Dafürhalten nicht imstande sei, eine Arbeitsstrafe zu verrichten. Unter Auflagen darf er aber nun die Zelle verlassen.</p>
Ein Angeklagter wollte seine Haftstrafe verlängern, da er nach eigenem Dafürhalten nicht imstande sei, eine Arbeitsstrafe zu verrichten. Unter Auflagen darf er aber nun die Zelle verlassen. | Illustrationsfoto: dpa

In den vergangenen Jahren war er bereits elf Mal vom Eupener Gericht verurteilt worden, Verkehrsdelikte wurden bei dieser Bilanz nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte in seinem Fall 46 Arbeitsstunden beziehungsweise drei Monate Haft sowie die Mindestgeldstrafe bei Drogendelikten in Höhe von 8.000 Euro gefordert. Das Gericht kam dieser Forderung am Montag auch nach: Der Richter verhängte eine Haftstrafe von drei Monaten und eine Geldbuße von 8.000 Euro, sprach diese beiden Strafen aber mit einem vollständigen Strafaufschub für die Dauer von zwei Jahren unter Auflagen aus.

120 Arbeitsstunden und eine Geldstrafe von 8.000 Euro kommen auf einen Eupener zu, der zwischen 2015 und 2018 Drogen konsumiert und mit größeren Mengen gehandelt haben soll, um seinen Eigenbedarf zu finanzieren. Bei einer Fahrzeugkontrolle war er den Beamten sehr nervös erschienen. Sowohl im Pkw als auch bei einer späteren Hausdurchsuchung fanden diese größere Mengen Betäubungsmittel. Inzwischen habe er nach einer erfolgreichen Langzeittherapie wieder einen festen Arbeitsplatz und bereue seine Taten. Die Forderung der Staatsanwaltschaft hatte 180 Arbeitsstunden betragen, 120 wurden es. Die Geldstrafe wurde mit einem Aufschub für die Dauer von zwei Jahren für neun Zehntel der Summe verhängt. Für eine Schreckschuss-pistole, die als verbotene Waffe gilt, muss er weitere 800 Euro zahlen. Hier gilt derselbe Aufschub. Die Mitbewohnerin, die sich in seinem Bestand hatte bedienen können und der ausschließlich der Konsum zur Last gelegt wurde, erhielt 80 statt der geforderten 100 Arbeitsstunden. Auch in ihrem Fall wurde die Geldstrafe mit demselben Aufschub versehen.

Ein Kelmiser hatte mit dem Moped vor der Polizei flüchten wollen, war aber schließlich in der Tannenbaumstraße gestellt worden. Er hatte Amphetamine bei sich und auch die Hausdurchsuchung verlief aus Sicht der Ermittler ergiebig. Der Beschuldigte musste sich im November nicht das erste Mal vor Gericht verantworten, erschien aber nicht. Daher forderte die Staatsanwaltschaft drei Monate Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro für den Mann. Diesem Antrag folgte der Richter am Montag.

Eine junge Frau aus Luxemburg muss unterdessen 60 Arbeitsstunden verrichten, nachdem sie bei einer Verkehrskontrolle auf der Eupener Klötzerbahn den Beamten fünf Gramm Cannabis übergab. Sie selbst hatte zu Protokoll gegeben, täglich zu konsumieren, da sie mit dem Marihuana auch ihre Migräne erträglicher mache. 2018 hatte sie bereits in St.Vith bei einer Kontrolle einen Test verweigert und noch im Mai eine Aussetzung der Urteilsverkündung erreicht. Von der Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro muss sie lediglich ein Zehntel zahlen, insofern sie in den kommenden zwei Jahren nicht erneut mit dem Gesetz in Konflikt gerät.

Da er wild durch die Gegend fuhr, hatte die Polizei im November 2019 einen heute in Kettenis lebenden Mann dingfest gemacht, der Cannabis und Kokain bei sich trug und den Beamten gegenüber aggressiv auftrat. Bei der Hausdurchsuchung wurden weitere 21,3 Gramm Cannabis und 0,7 Gramm Kokain gefunden. Familiäre, berufliche, finanzielle und gesundheitliche Probleme hätten ihn aus der Bahn geworfen und die Kontrolle über sein Leben verlieren lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreimonatige Haftstrafe, verknüpft mit einem kompletten Strafaufschub, wenn er weiter einer Therapie folge, um so den eingeschlagenen Weg zu unterstützen. Der Richter verkündete eine Aussetzung der Urteilsverkündigung, diese aber für die Dauer von drei Jahren mit einer Reihe von Auflagen, zu denen beispielsweise eine Therapie und regelmäßige Tests gehören.

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