Abgelaufene Mahlzeit- und Ökoschecks neu ausgestellt

<p>Abgelaufene Mahlzeit- und Ökoschecks neu ausgestellt</p>
Illustrationsfoto: belga

Dies hat der Sozialausschuss der Kammer gebilligt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Wert der Schecks nicht bei einer der drei Ausgabestellen verbleibt, sondern dem Arbeitnehmer zukommt. Daher müssen die Schecks, die im Jahr 2020 ausgelaufen sind und nicht für eine Verlängerung in Frage kommen, mit einer neuen Gültigkeitsdauer „neu ausgestellt“ werden. (belga/gz)

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