Demnach werde sich das Versicherungskomitee des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv/Inami) bei seiner Sitzung am 21. Dezember damit befassen und könnte dabei grünes Licht für eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 geben. „Alle Krankenkassen müssen dem Likiv jährlich statistische Angaben liefern und müssen separat hierzu eine Bewertung der ‚Ostbelgien-Regelung‘ vorlegen. Zuletzt musste dies auf Basis der Angaben des Jahres 2019 und des ersten Halbjahres 2020 erstellt werden. In unserer Schlussfolgerung haben wir uns ganz klar für eine Verlängerung der Vereinbarung ausgesprochen“, machte Hubert Heck im Gespräch mit dem GrenzEcho deutlich.
Allerdings hat das Likiv angekündigt, die „Ostbelgien-Regelung“ unverändert zu verlängern, das heißt also, das Landesinstitut hat nicht vorgesehen, etwas an den geltenden Bestimmungen zu ändern, obschon die verschiedenen Krankenkassen in ihren jeweiligen Berichten übereinstimmend auf bestehende Probleme hinweisen.
Das sei insofern problematisch, weil es bei gewissen Patientenfällen in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu Schwierigkeiten käme, so Hubert Heck. Dies gelte beispielsweise für die Kostenerstattung von Prothesen oder für die Verschreibung von speziellen Medikamenten.
Die „Ostbelgien-Regelung“ war zum 1. Juli 2017 eingeführt worden und trat an die Stelle des „IZOM“-Abkommens, das zuvor beendet worden war. Die „Ostbelgien-Regelung“ kann genutzt werden von Einwohnern der folgenden Gemeinden: Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Raeren, Eupen, Kelmis, Lontzen, St.Vith, Weismes, Malmedy, Baelen, Bleyberg und Welkenraedt. Mit anderen Worten: Die Regelung gilt für die neun deutschsprachigen Kommunen und fünf frankofone „Randgemeinden“. Die Einwohner dieser Kommunen können fachärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte im Raum Aachen, Bitburg-Prüm und Daun auf Basis dieser Erstattungsregeln in Anspruch nehmen.

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