Die beiden Dringlichkeitsanträge auf Aussetzung des Verbots wurden als unbegründet abgelehnt. Bei der jüngsten Verschärfung der Corona-Regeln wurden Ortsterminen bei Immobiliengeschäften verboten. Die flämischen und wallonischen Immobilienverbände CIB Flandern und Federia sahen das nicht ein und wandten sich an das höchste Verwaltungsgericht des Landes. (belga/gz)
Klage gegen Verbot von Ortsbesichtigungen abgelehnt

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