Der föderale Ministerrat hat am Freitag das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt. Diese Regelung tritt rückwirkend ab dem 1. August 2020 in Kraft und wird etwa 10.000 Personen pro Jahr zugute kommen, was einem Finanzaufwand von 56,2 Millionen Euro entspricht, so die zuständige Ministerin Karine Lalieux (PS). (belga)
Beihilfen für Menschen mit einer Behinderung: Ministerrat beschließt Anpassung der Altersgrenze

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