Geplantes Windkraftprojekt auf NMC-Firmengelände in Eynatten hat weiterhin Bestand

<p>Der geplante Standort für das Windrad befindet sich zwischen den Produktionshallen und dem Turm des Wasserversorgungsunternehmen SWDE im hinteren Bereich des Geländes an der Gert-Noël-Straße in Eynatten.<br />
Foto: Ralf Schaus</p>
Der geplante Standort für das Windrad befindet sich zwischen den Produktionshallen und dem Turm des Wasserversorgungsunternehmen SWDE im hinteren Bereich des Geländes an der Gert-Noël-Straße in Eynatten. Foto: Ralf Schaus

Das geplante Windkraftprojekt im Eynattener Gewerbegebiet Rovert ist umstritten. Anwohner wehren sich massiv gegen den Bau. Sie fürchten unter anderem negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit durch Infraschall und Schattenwurf der Rotorblätter sowie einen Wertverlust ihrer Immobilien. Rund 1.300 Menschen hatten sich an einer Unterschriftenpetition gegen das Windrad beteiligt, darüber hinaus sind in der Vergangenheit mehrere Hundert Einzelbeschwerden bei der Gemeinde eingegangen.

Für Ende November wird eine Entscheidung in erster Instanz von Seiten der Gemeinde Raeren erwartet.

Anfang September hatte auch das Raerener Gemeindekollegium dem Vorhaben von Energielieferant Luminus ein erstes negatives Zeugnis ausgestellt, und zwar einstimmig. Demnach war man zu dem Schluss gelangt, dass bei besagtem Projekt die Referenzrahmen der Wallonischen Region und der Gemeinde Raeren nicht eingehalten werden würden. Im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde eine Leitlinie verabschiedet, wonach nur Standorte für Windkraft unterstützt werden, die sich auf öffentlichen Parzellen befinden und einen Nutzen für die Kommune und ihre Bürger erbringen. Zur Erinnerung: Antragsteller und künftiger Betreiber des Windrades ist beziehungsweise wäre Luminus. Die Firma NMC würde lediglich das Gelände zur Verfügung stellen und wäre zudem Nutznießer eines Teils der gewonnenen Windenergie: In der kleinsten Ausführung – 130 Meter Höhe wurden beantragt – würde das Windrad 50 bis 60 Prozent des Strombedarfs des Unternehmens decken. Bei größeren Windrädern mit einer Höhe von 150 beziehungsweise 180 Metern wären es bis zu 80 Prozent, zusätzlich zu einer signifikanten Einspeisung ins öffentliche Netz.

Trotz aller Widrigkeiten hat Energielieferant Luminus das Bauvorhaben nicht verworfen. Aus einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie seien für Anwohner keinerlei Belästigungen zu befürchten.

„Mit Gegenwind haben wir natürlich gerechnet“, erklärt auch Bernd Vorhagen, NMC-Geschäftsführer für den Raum Benelux, auf GrenzEcho-Nachfrage. Nachvollziehen könne er das zwar, weist jedoch auf die Widersprüchlichkeit in der Debatte hin: „Jeder ist für erneuerbare Energien, aber nicht in der eigenen Nachbarschaft“, bedauert Vorhagen. Die Bedenken der Windradgegner hält er für unbegründet, beziehungsweise übertrieben. „Wäre ich Anwohner, hätte ich nichts gegen ein Windrad wie es hier geplant ist. Kein Haus in einem Wohngebiet befindet sich näher als einen halben Kilometer vom geplanten Standort entfernt.“ Nach Auffassung der Anwohner ist der Abstand zu den Wohnhäusern jedoch zu gering. Fakt sei, so Vorhagen, dass man sich im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Vorschriften bewege. „Alles andere würde nicht unserer Philosophie entsprechen.“

Ihren Ärger projizieren viele Anwohner dennoch auf das Schaumstoff produzierende Unternehmen statt auf den Projektautor. „Wir stehen weiterhin hinter dem Projekt und hoffen auf Genehmigung. Die Sommermonate mit Hitze und extremer Trockenheit haben erneut gezeigt, dass wir alle die Herausforderungen des Klimawandels konsequent und unmittelbar angehen müssen. Die Energiewende erfordert nicht nur öffentliche, sondern auch private Initiativen und Investitionen. Wir wollen daran aktiv mitarbeiten“, bezieht Bernd Vorhagen klar Stellung. Zudem würde Kritik häufig nicht den Fakten entsprechen. „Die Anwohner von Belven haben keinen Schattenwurf zu befürchten. Anderslautende Aussagen rücken das gesamte Vorhaben in ein falsches Licht. Alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten.“

Inzwischen folgt der Antrag der üblichen Genehmigungsprozedur: Derzeit wird das Projekt vom zuständigen technischen Dienst in Lüttich und der Raumordnungsbehörde in der DG geprüft. Diese werden eine Empfehlung an die Gemeinde aussprechen, die daraufhin eine Entscheidung in erster Instanz fällt, womit Ende November zu rechnen ist.

Im äußersten Fall wird das Projekt vor dem Staatsrat behandelt.

Zwar ist nichts unmöglich, doch dass die Gemeinde nach ihrem ersten negativen Gutachten dem Antrag dennoch stattgeben wird, dürfte unwahrscheinlich sein. „Sollte der Gemeinderat abermals zum Nachteil des Projektes entscheiden, gehen wir davon aus, dass Luminus Einspruch einlegen wird“, vermutet Vorhagen. Daraufhin würde es den zuständigen Ministern in Namur und der DG obliegen, sich mit dem Projekt auseinanderzusetzen. Im äußersten Fall könnte die Sache bis zum Staatsrat gehen, was bei Bauvorhaben dieser Art nicht unüblich sei. „Selbstverständlich haben auch die Anwohner das Recht – sollte die Entscheidung der Gemeinde zugunsten der Windkraftanlage ausfallen – die Genehmigung anzufechten“, sodass noch viel Wind ungenutzt über die Felder wehen dürfte, ehe das Projekt entweder definitiv vom Tisch ist oder aber mit dem Bau begonnen werden kann.

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