Der Ausschuss hatte eine Reihe von verstärkten Maßnahmen verkündet, die darauf abzielen, den Anstieg der Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen einzudämmen.
Der FEB „stellt mit Genugtuung fest, dass der Konzertierungsausschuss gezielte Maßnahmen ergriffen hat, die es ermöglichen, sowohl die Gesundheitskrise zu bekämpfen als auch die wirtschaftliche Aktivität aufrechtzuerhalten“.
„Um den potenziellen Bankrott von 60.000 Unternehmen mit mehr als 300.000 Beschäftigten zu vermeiden, sind allgemeine, sektorübergreifende Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen Basis und der Solvenz aller unserer Unternehmen absolut notwendig. Es ist daher dringend notwendig, die befristete Arbeitslosenregelung nach der Coronavirus-Epidemie über den 1. Januar hinaus zu verlängern“, erklärte FEB-CEO Pieter Timmermans.
Außerdem nennt Timmermans als weitere günstige Möglichkeiten „die Neuausrichtung und Stärkung des fiktiven Zinsabzugs für Kleinunternehmen sowie eine Stärkung der Steuervergünstigungen für Start-ups und Scale-ups (letzteres sind Unternehmen, die in den letzten drei Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von mindestens 20 Prozent erzielt haben, mit mindestens zehn Mitarbeitern zu Beginn der Periode, A. d. R.)“. (belga/mv)

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