Die neuen Beschlüsse im Überblick: Keine Fans in Stadien, Freizeitparks müssen schließen

Die wichtigsten Beschlüsse, die ab heute und bis zum 19. November gelten, im Überblick

SPORT

- Alle Wettkämpfe im Profisport, sowohl in der Halle als auch im Freien, sind nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich.

- Alle Wettkämpfe im Amateursport ab dem Alter von zwölf Jahren sind ausgesetzt.

- Bei Jugendwettkämpfen ist weiterhin ein Elternteil oder Familienmitglied pro Spieler erlaubt. Bei Hallensportarten muss der Abstand von 1,5 Metern garantiert sein.

- Die Schwimmbäder bleiben geöffnet.

KULTUR

- In Theatern, Kinos und Konzertsälen dürfen nie mehr als 200 Zuschauer zugelassen werden.

- Zwischen Kontaktblasen muss stets ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, und eine Mundmaske ist obligatorisch.

- Die bisherigen Ausnahmeregeln für große Halleninfrastrukturen wie Forest Natoonal in Brüssel oder Sportpaleis in Antwerpen sind abgeschafft.

- Der Verkauf von Getränken und Speisen ist verboten.

JUGEND

- Alle Übernachtungen - Lager, Wochenenden... - für Jugendbewegungen sind verboten, mit Ausnahme von Gruppen von Kindern unter zwölf Jahren. Für Altersgruppen von zwölf bis 14 Jahren darf weiterhin ein Lager organisiert werden, wenn die Zusammenkunft der Gruppe mindestens vier Nächte andauert.

- Aktivitäten in Innenräumen sind für alle Altersgruppen über zwölf Jahren verboten. Sie dürfen nur Aktivitäten im Freien organisieren und müssen auch dort einen Mundschutz tragen. Aktivitäten im Freien werden für Kinder unter zwölf Jahren „sehr empfohlen“.

FREIZEITPARKS UND TIERGÄRTEN

- Alle Freizeitparks müssen schließen.

- Tiergärten können geöffnet bleiben, mit Ausnahme der Innenbereiche. Speisen und Getränke dürfen dortselbst nicht mehr verzehrt werden.

VERANSTALTUNGEN

- Für alle Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und für die keine Protokolle abgeschlossen wurden, sind noch maximal 40 Personen zugelassen.

HOCHSCHULBILDUNG

- In Hochschulen und Universitäten ist die physische Präsenz in Hörsälen oder Klassenzimmern auf maximal 20 Prozent beschränkt. Das Tragen einer Mundmaske ist obligatorisch. Es gibt Ausnahmen für Praktikanten und Studienanfänger (erstes Jahr).

Bereits am Donnerstagabend war klar, dass es im Bildungssektor ebenfalls strengere Regeln gibt. Die Maßnahmen im Einzelnen können Sie HIER nachlesen.

Premierminister Alexander De Croo erklärte zu Beginn der Pressekonferenz, dass es derzeit vier Gründe gebe, die Maßnahmen zu beschließen: Die Krankenhäuser müssten entlastet werden, die Schulen müssten weiter geöffnet bleiben, die Wirtschaft dürfe nicht leiden und die mentale Gesundheit der Bevölkerung müsse gewährleistet bleiben.

Die neuen Maßnahmen bzw. Anpassungen an bestehende Protokolle finden Sie HIER.

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