„Zur Burg“: Stadt St.Vith beantragt vorläufige Unterschutzstellung

<p>Bereits in den ersten Tagen der Grabungen lassen sich die Grundrisse deutlich erkennen.</p>
Bereits in den ersten Tagen der Grabungen lassen sich die Grundrisse deutlich erkennen. | Foto: privat

Das Gemeindekollegium von St.Vith hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober beschlossen, gemäß dem Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen, einen Antrag auf vorläufige Unterschutzstellung bei der Regierung der DG einzuleiten. Diese Entscheidung erfolgt nachdem die Gemeinde am 5. Oktober den ausführlichen Bericht zu den Sondierungsgrabungen erhalten und das Thema am 13. Oktober in der zuständigen Kommission des Stadtrates erörtert hat. Das teilte der zuständige Schöffe Roland Gilson am Mittwochabend mit.

Anlass war der Antrag der Bürgerinitiative Burg St.Vith sowie die Mitteilung des Ministeriums, dass die Grabungen ab dem 19. Oktober (Foto) fortgeführt würden. Als erster Schritt wird gemäß des Dekretes eine Anfrage auf Ortsbegehung an den Eigentümer des Geländes gestellt. (red)

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