Bernard Wesphael erhält 83.150 Euro als Entschädigung für U-Haft

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Bernard Wesphael nach einem Gerichtstermin in Lüttich. | Archivfoto: belga

Da er im Oktober 2016 von einem Assisengericht in Mons vom Mord an seiner Frau (sie starb im Ostender Hotel Mondo unter mysteriösen Umständen) freigesprochen wurde, hatte Bernard Wesphael eine Entschädigung für seine zehn Monate U-Haft in einem Brügger Gefängnis gefordert.

Diese Entschädigung war vom ehemaligen Justizminister Koen Geens (CD&V) am 26. Februar 2019 unter dem Vorwand verweigert worden, er habe in der Nacht der Ereignisse ein „störendes Verhalten“ an den Tag gelegt und im Laufe der Zeit „variable Aussagen“ gemacht, die seine U-Haft rechtfertigten.

Bernard Wesphael beschloss, gegen diese Entscheidung vor einer Kommission (bestehend aus dem Präsidenten des Kassationshofs, dem Präsidenten des Staatsrats und dem Präsidenten der Anwaltskammer) Berufung einzulegen. Diese Kommission entschied nun gegen Koen Geens und beschloss, dem ehemaligen Politiker aus Waremme eine Entschädigung von 83.150 Euro zu gewähren. Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: 44.850 Euro aufgrund von Tagessätzen (150 Euro x 299 Tage Aufenthalt) sowie 38.300 Euro für die Kosten von Anwälten und Gegengutachten. Es sei darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Entschädigung etwa 5.500 Euro beträgt und dass Bernard Wesphael eine Entschädigung von 290.000 Euro beantragt hatte.

In einer von den Tageszeitungen zitierten Reaktion begrüßte Bernard Wesphael die Nachricht: „Mein Freiheitsentzug war eindeutig missbräuchlich und unbegründet. Ich betrachte diese Entscheidung als einen dritten Freispruch nach den Straf- und Zivilverfahren.“ (belga/mv)

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