Auch Weywertz, Recht, Amel, Lontzen und Eupen B können nicht spielen

<p>Auch Weywertz, Recht, Amel, Lontzen und Eupen B können nicht spielen</p>
Illustration: belga

Erstprovinzialist Weywertz und Drittprovinzialist Lontzen waren in den Vorwochen bereits von Absagen betroffen, als ihre Gegner positive Testergebnisse melden mussten. Nun trifft es sie direkt. Beide Spiele hätten eigentlich am kommenden Sonntagnachmittag stattgefunden. Auch Eupen B kann in der 4. Provinzklasse G nicht gegen Stavelot B spielen.

Im Nachmittag fiel dann auch die Entscheidung beim Derby der P2 zwischen Recht und Amel.

Zuvor wurden bereits die Begegnungen Heusy - Rocherath (2. Provinzklasse C) und Verviers B - St.Vith (3. Provinzklasse D) abgesagt. (tf)

Kommentare

  • .. seit einigen Wochen hören wir das die verschiedensten Sportarten, abgesagt werden müssen, weil in den eigenen oder der gegnerischen Mannschaften Corina Fälle mitgeteilt wurden..
    .. es ist ja gut das diese veröffentlich werden, aber man sieht auch das es ausschließlich jüngere Personen betrifft, die sich anscheinend nicht an den Regeln halten, so wie in Brüssel und somit die ganze Bevölkerung, vor allem Risikopatienten, gefährden oder anderes ausgedrückt, indirekt umbringen...

  • Sehr geehrter Herr Vomberg,

    Sie behaupten, dass „ausschließlich jüngere Personen betrifft, die sich anscheinend nicht an den Regeln halten, so wie in Brüssel und somit die ganze Bevölkerung, vor allem Risikopatienten, gefährden oder anderes ausgedrückt, indirekt umbringen...“

    Dazu folgendes:

    a) Was genau meinen Sie mit „indirekt umbringen“? Meinen Sie „Mord“, „Totschlag“, „schwere Körperverletzung mit Todesfolge“, „billigendes Inkaufnehmen von Personenverletzung“, „unterlassene Hilfeleistung“, usw.? Sobald Sie diese Frage beantwortet haben, werde ich näher auf diese Thematik eingehen.

    b) Das Verwerfliche an solchen Vorwürfen ist das „Sündenbock-Denken“, das darauf abzielt, denjenigen von aller eventuellen Schuld zu entlasten, indem er Letztere einem Sündenbock aufbürdet. Es ist insofern ein sehr egoistisches Verhalten, denn man verschafft sich selber Erleichterung auf Kosten eines Anderen.

    c) Des Weiteren sind Sie offenkundig nicht in der Lage, die Begriffe „Schuld“ und „Ursache“ auseinander zu halten. Bespiel: Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem Auto auf der Landstraße entlang eines Sportplatzes, mit nur halbhohem Fangzaun. Plötzlich knallt Ihnen der Fußball auf die Windschutzscheibe. Sie erschrecken sich, reißen das Lenkrad um, geraten auf die Gegenfahrbahn und prallen dort mit einem LKW frontal zusammen. Verursacher gibt’s nun viele: Sie, die Fußballspieler, der Sportclub. Schuldige gibt's keine. Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit den Themen „Butterfly-Effect“ und „Präventionsparadox“ zu befassen. Dann würden Sie eventuell erkennen, wie komplex in der Regel Ereignisse miteinander verknüpft sind, und dass in vielen Fällen entscheidende Verursacher, geschweige Schuldige kaum mehr ausgemacht werden können.

    d) Herr Vomberg, ich gehe des Weiteren mal davon aus, dass Sie sich nicht in Ihren Keller verbarrikadiert haben und durch den Türspalt mit Nahrung versorgen lassen, sondern sich auch auf diesem Planeten mehr oder weniger ungehindert bewegen. Demzufolge sind Sie, ob Sie sich nun an die „Regeln halten“ oder nicht, eine potentielle Virusschleuder. Alle Lockdowns und sonstige Einschränkungen habe das Virus nachweislich NICHT stoppen können. Eine Altenheimpflegerin kann noch so vorsichtig sein, sie kann nicht ausschließen, dass sie sich das Virus z.B. durch die Berührung einer kontaminierten Türklinke einfängt, und es dann ins Altenheim hineinträgt.

    In Erwartung Ihrer Präzisierung von "indirekt umbringen" verbleibe ich mit freundlichem Gruß.

  • Einige Anmerkungen zum Kommentar von Herrn Schmitz:

    a) Sie sollten doch etwas Nachsicht mit Herrn Vomberg haben, der sicher nicht über Ihre juristischen Kenntnisse verfügt. Sie sollten deshalb seine Aussage auch nicht mit scharfem Skalpell sezieren, sondern sie als das nehmen, was sie ist, nämlich Umgangssprache, die durchaus verdeutlicht, worum es geht: aus Fahrlässigkeit andere in Gefahr für Leib und Leben bringen.

    b) Dass jemandem ein „Sündenbock aufgebürdet“ werden soll, ist ein originelles Bild.

    Es stimmt doch wohl, dass jugendliche Erwachsenen und auch weniger jugendliche zurzeit die am meisten betroffene Bevölkerungsgruppe darstellen, bedingt auch durch ihren unbändigen Drang zum „Feiern“.
    Kleiner Auszug aus der Presseschau des BRF: „Menschen, die unter dem Vorwand, bestimmte Freiheiten bewahren zu wollen, gegen die Regeln verstoßen. Die gleichen Jugendlichen, die jetzt immer noch illegale Partys feiern, werden in einigen Wochen niemand anderem als sich selbst die Schuld geben können, wenn sie gar nicht mehr nach draußen dürfen. Verhalten wie ihres gefährdet die Freiheit von Millionen anderer Menschen.“
    (La Dernière Heure)
    Ich weiß nicht, wie alt der Herr Schmitz ist, aber geistig ist er einer dieser Jugendlichen geblieben.

    c) Zum Geschehen auf dem Fußballplatz: Wenn Herr Schmitz behauptet „Schuldige gibt es keine“, so irrt er. Da hätte man:

    - vor allem die Verantwortlichen des Clubs, die es versäumt haben, das Terrain mit einen ausreichend hohen Zaun zu umgeben. Der war nur „halbhoch“ (?), obschon der Platz direkt an einer Straße mit Lkw- und Autoverkehr liegt.

    - den Spieler, wenn er in einem Wutanfall über eine Entscheidung des Schiedsrichters oder aus bloßem Übermut den Ball ins Aus über den Zaun geknallt hätte

    - den Autofahrer selbst: Beim Aufprall eines Vogels oder eines Steines – oder eines Fußballes - sollte doch ein Fahrer die Kaltblütigkeit besitzen, das Steuer nicht wild herumzureißen, sondern in der Spur zu bleiben, zumal er ja den entgegenkommenden Lkw schon vorher gesehen haben muss. Vielleicht war er auch mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Ortschaft unterwegs?

    Vor Gericht würde es zumindest einen Verantwortlichen geben, vielleicht auch mehrere, der bzw. die haftbar gemacht werden würde(n)..

    Doch so interessant das auch ist, hier ist nicht der Platz, um darauf weiter einzugehen.
    Interessanter ist aber der Bezug zum Umgang mit dem Risiko, andere Menschen zu gefährden durch schuldhaftes Verhalten:

    Wenn jemand positiv getestet wurde und trotzdem den alten Opa besuchen würde und dieser dann erkrankt, könnte man von fahrlässiger Körperverletzung sprechen.
    Wenn dieser Enkel nun gar mit dem Vorsatz gekommen wäre, den Opa anzustecken, um schneller an das Erbe zu kommen, wäre es durchaus mindestens ein Mordversuch…

    Nun ist die Problematik relativ neu, aber die Juristen arbeiten schon daran, und es wird ganz sicher auch zu Gerichtsurteilen kommen.
    Für Deutschland: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-ausgehen-freunde-treffen...

    d) Nicht sehr sachdienlich, diese sarkastisch gemeinte Bemerkung. Was wäre denn geschehen, hätten nicht alle Länder – auch Schweden übrigens – mehr oder weniger strenge Regeln und Empfehlungen zur Bekämpfung der Pandemie erlassen, die nur von wenigen Unbelehrbaren (Bhakdadi-Reiss – Siehe BRF-Forum) in Bausch und Bogen als unnütz disqualifiziert werden?
    Maßnahmen, die jetzt allerorten wieder verstärkt werden, wie man heute querbeet durch Europa hören konnte. Beispiel:Großbritannien.

    Für Liebhaber von Zahlen und Grafiken:
    https://covid-19.sciensano.be/sites/default/files/Covid19/COVID-19_FAQ_F...

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