Grünes Licht fürs Rotlicht in NRW – aber nur mit strengem Regel-Buch

<p>Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen wird in weiten Teilen Pflicht.</p>
Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen wird in weiten Teilen Pflicht. | Illustrationsfoto: dpa

Lüften, Händewaschen - und immer schön einer nach dem anderen: Nordrhein-Westfalen hat nun auch für Bordelle und Prostituierte Corona-Regeln aufgestellt. Sie finden sich in der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung - und sind recht detailliert, da offenbar allerhand Eventualitäten und mitunter auch sexuelle Vorlieben mitgedacht werden mussten. Abzulesen ist das schon an Punkt eins. Dort heißt es, dass nur „Einzelkontakte“ angeboten werden dürfen: „Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.“ Corona und Gruppensex, das geht nach wie vor nicht zusammen.

Generell gilt es allerdings nicht nur für den direkten Akt, sondern auch für die Räumlichkeiten einige Regeln zu beachten. Von Prostituierten oder Bordellbetreibern gestellte Bettwäsche etwa müsse nach jedem Kunden gewechselt werden, schreibt das Land vor. Ähnliches gilt für Outfits, die anbehalten werden: „Bei der Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt und/oder gereinigt werden.“ Im Übrigen seien die Räume, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht wurden, für 15 Minuten zu lüften.

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen wird dabei in weiten Teilen Pflicht. Ausnahme: An Sitzplätzen in Aufenthaltsbereichen. Ansonsten sei die Maske im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten „ab der Kontaktaufnahme“ zwingend und „konsequent geboten“, so das Land. Zudem legt es beiden Seiten auf, sich vorher und nachher die Hände zu waschen beziehungsweise zu desinfizieren. In gewisser Weise beruhigend dürfte für die Beteiligten sein, dass das auch für verwendetes Sexspielzeug gilt.

Dass man in der Landesregierung überhaupt über Hygieneregeln für gekauften Sex gebrütet hat, hängt mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zusammen, der in der vergangenen Woche veröffentlicht worden war. Nach der Klage eines Erotik-Massagestudio-Betreibers hatte es entschieden, dass Bordellbetreiber und Prostituierte ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise in NRW vorläufig wieder anbieten dürfen. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig, hieß es zur Begründung.

Die Landesregierung hatte zunächst mit dem Beschluss gehadert - sie sah etwa Probleme bei der Nachverfolgung von Kontakten. „Die Kontaktnachverfolgung ist in einem Bereich, wo es ein Stück weit um Diskretion geht, schwierig“, hatte der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) erklärt.

Auch das wurde nun geregelt: Kunden müssen demnach ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer hinterlassen, die von den Prostituierten oder Bordellbetreibern vier Wochen lang vertraulich aufbewahrt werden sollen.

Generell gilt dabei: Wer sich nicht an die Regeln hält, wird rausgeschmissen. Es heißt strikt: „Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der vorstehenden Regeln bereit sind, sind abzuweisen und ihnen ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.“ Damit wären ihnen die Türen der Bordelle kurz nach der Wiedereröffnung direkt wieder verschlossen. (dpa)

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