Um weiterhin für diese Kurzarbeitsform infrage zu kommen, müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie im zweiten Quartal mehr als 20 Prozent an Arbeitszeit verloren und sie diesen Verlust durch vorübergehende Arbeitslosigkeit ausgeglichen haben.
Acerta hat errechnet, dass 42 % der Unternehmen dieses Kriterium erfüllen und noch in diesem Herbst von dem gelockerten Verfahren profitieren können.
Mehr als die Hälfte der Unternehmen wird sich dann hingegen ab dem 1. September in der umgekehrten Situation befinden. Aber „dies bedeutet nicht, dass sie keinen bzw. nicht mehr Schaden durch das Coronavirus erleiden“, warnt Acerta: „Für diese Unternehmen werden andere Sicherheitsnetze bereitgestellt, und die klassische wirtschaftliche Arbeitslosigkeit wird wieder in den Vordergrund treten.“
Ein Arbeitgeber, der sich für diese Regelung entscheidet, muss dann einen Produktions- oder Umsatzrückgang von mindestens 10 Prozent im Vergleich zum gleichen Quartal des Vorjahres nachweisen. (belga/mv)

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