Das bilaterale Abkommen vom 19. Mai sieht vor, dass die Tätigkeit der belgischen Grenzgänger, die aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Heimatland erfolgt, als in Luxemburg ausgeübt gilt und dass die Vergütung daher im Großherzogtum steuerpflichtig bleibt.
„Die Vereinbarung zur Telearbeit von Grenzpendlern mit unseren belgischen Nachbarn war sehr wichtig im Kampf gegen die Ausbreitung von Covid-19“, sagte der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna: „In den letzten Monaten hat sie es ermöglicht, den luxemburgischen Arbeitgebern und den rund 50.000 belgischen Grenzpendlern die notwendige Flexibilität zu garantieren.“ (mv/rtbf)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren