„Tiny Houses“ in Ostbelgien nur mit Genehmigung

<p>Ein „Tiny House“ wie dieses aus Robertville erfordert eine Städtebaugenehmigung, ehe es auf einem Grundstück aufgestellt werden darf.</p>
Ein „Tiny House“ wie dieses aus Robertville erfordert eine Städtebaugenehmigung, ehe es auf einem Grundstück aufgestellt werden darf. | Foto: Albert Desenfants

Das englische Wort „tiny“ bedeutet „winzig“, also handelt es sich um ein kleines Haus.

Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab 13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment