Die Kontaktstelle der Steuerbehörde für Regularisierungen kann alle in den Regularisierungserklärungen angegebenen Beträge selbst überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass das gesamte Schwarzkapital besteuert wird.
„Keine Gnade mehr, wenn Schwarzgeld erklärt wird“
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