Möbelkauf: Warnung vor dubiosen Gewinnversprechen

<p>Illustration: Karl-Josef Hildenbrand/dpa</p>
Illustration: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die betroffenen Personen erhielten einen Telefonanruf mit der Aufforderung, ein Geschenk oder einen Gewinn abzuholen, hieß es. Im Fokus ständen dabei vor allen Dingen ältere Menschen. „Nehmen diese dann die Einladung am Telefon an, erhalten sie einige Tage später schriftlich eine Bestätigung, um ihre Geschenke und auch den angeblichen Gewinn in Form einer Reise abzuholen. Dies ist aber nur ein Vorwand: Es geht um den Verkauf von Möbeln“, so die Verbraucherschutzzentrale. Einmal vor Ort, werde der Verbraucher nach seiner Einladung gefragt unter dem Vorwand, an einer Verlosung teilzunehmen. Während der Verbraucher auf sein Geschenk oder seinen Gewinn warte, werde er eingeladen, einen Blick in den Ausstellungsraum zu werfen.

„Die Verkäufer sind mit allen Wassern gewaschen und versprechen erhebliche Rabatte, wenn am Tag selbst noch eingekauft wird“, so die Verbraucherschutzzentrale. „Dabei wenden die Betrüger auch aggressive Verkaufsmethoden an. Der Druck sei dann so hoch, dass man das Geschäft nicht ohne Möbelkauf verlässt, sagen die Betroffenen. Und im Nachhinein stellen sie fest, dass das Angebot gar nicht so gut war und man überteuert eingekauft hat“, berichtete die Verbraucherschutzzentrale.

Das versprochene Geschenk werde meistens nur unter der Bedingung ausgehändigt, dass man etwas kauft, so der Tenor. Der Gesetzgeber unterscheide zwischen irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden, die in besagtem Falle Anwendung fänden. „Die Informationen zum Preis sind zum Teil irreführend und das Verhalten der Verkäufer kann als aggressiv bezeichnet werden, wenn er zum Beispiel darauf drängt, dass der Verbraucher die angebliche Reise nur gewinnen kann, wenn er etwas kauft“, so die Zentrale.

Was kann der Verbraucher bei einem möglichen Betrugsfall tun? Bei Gewinnversprechen, ohne dass man an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, sollte man sofort den Hörer auflegen, rät die Verbraucherschutzzentrale. Außerdem sollte man den Fall der Wirtschaftsinspektion melden (https://pointdecontact.belgique.be/meldpunt). Wenn man einen Anruf erhalten hat, sollte man auch die Verbraucherschutzzentrale informieren. (red)

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