Schulklasse wird zur „Kontaktblase“

<p>Kindergärten und Primarschulen starten Anfang Juni wieder durch, es gelten aber weiterhin strikte Hygienemaßnahmen.</p>
Kindergärten und Primarschulen starten Anfang Juni wieder durch, es gelten aber weiterhin strikte Hygienemaßnahmen. | Foto: Photo News


Wie sieht die (schrittweise) Wiedereröffnung aus?


Die örtlichen Gegebenheiten sind von Schule zu Schule anders. Deshalb entscheidet jede Bildungseinrichtung autonom, welche Jahrgänge ab welchem Zeitpunkt und zu welchen Uhrzeiten unterrichtet werden. Ihre Entscheidung hängt von den räumlichen und personellen Möglichkeiten und dem möglichen Rahmen für die (angepassten) Sicherheitsvorkehrungen ab. Veränderungen erfolgten nur dann, wenn die Corona-Pandemie wieder aufflammt, heißt es.


Wie sehen die Präventionsmaßnahmen für die Kindergärten und die Primarschulen aus?


Für die Grundschulen gelten bei der Wiedereröffnung folgende allgemeine Grundsätze. Das allgemeine Prinzip lautet: Kontaktblasen, soziale Distanzierung, Handhygiene und Mundmasken sollen das Risiko, dass es zu einer Übertragung im schulischen Kontext kommt, minimieren. Die derzeit gültigen strengen Abstands- und Flächenregeln in Bezug auf die Schüler müssen nicht mehr eingehalten werden. Die soziale Distanzierung zwischen den Kindern wird somit gelockert und der Unterricht im herkömmlichen Klassenverband ermöglicht. Die herkömmliche Klasse wird zur „Kontaktblase“. Kontakte zu Personen außerhalb der Kontaktblase sind zu vermeiden. Es ist weiterhin und besonders darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Schülern und Lehrern und bei Kontakten zwischen Erwachsenen (Personal, Eltern) eingehalten wird. In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. wenn der Lehrer durch die Klasse geht), sollte eine Maske getragen werden. Auf die soziale Distanzierung ist insbesondere beim Betreten und Verlassen der Schule zu achten und an allen Orten, an denen Gruppenbildung stattfinden kann (z. B. Sanitärblöcke). Alle Räume (Klassenzimmer, Korridore etc.) müssen jederzeit gut belüftet sein. Unterricht im Freien und andere Outdoor-Aktivitäten werden empfohlen. Während der Pausen sollten Kinder so viel wie möglich in ihrer eigenen Kontaktblase (Klassengruppe) spielen. Die soziale Distanzierung im Freien zwischen Schülern einer und derselben Kontaktblase kann gelockert werden. Besonderes Augenmerk wird auf die Händehygiene der Kinder und der Personalmitglieder gelegt. Kinder oder Personalmitglieder mit klinischen Symptomen müssen zu Hause bleiben. Das gilt auch für Kinder und Personalmitglieder, die zu Risikogruppen gehören. Für diese Kinder muss Fernunterricht gewährleistet werden.


Was gilt für den Kindergarten?


Seit dem 2. Juni haben die Kindergärten wieder ihren herkömmlichen Betrieb aufgenommen. Seitdem ist auch die schulische Betreuung für die Kindergartenkinder eingestellt worden. Die Klassengruppe wird zur Kontaktblase, auch wenn sie größer als 20 ist. Die gleiche Blase bleibt bis zum Ende des Schuljahres bestehen. Diese Blase gilt für Aktivitäten im Innen- und Außenbereich. Die Abstandsregel findet auf Kindergartenkinder keine Anwendung. Die Umsetzung der Abstandsregeln während der Pausen ist bei Kleinkindern besonders herausfordernd. Da es sich in der Regel um Outdoor-Aktivitäten handelt, sind die Risiken hier noch geringer. Die Kontakte sollten jedoch möglichst auf die Kinder einer und derselben Kontaktblase beschränkt bleiben. Die geltenden Richtlinien zur Handhygiene sind weiterhin einzuhalten.


Wann und wie nehmen Primarschulen den Betrieb wieder auf?


Ab dem 8. Juni können alle Primarklassen den Unterricht in der Schule aufnehmen. Für die Klassen, für die der Unterricht aufgenommen wird, wird die schulische Betreuung eingestellt. Die Abstandsregeln in Bezug auf die Primarschüler können gelockert werden, wodurch der Unterricht in herkömmlichen Klassengruppen ermöglicht wird. Die Klassengruppe wird zur Kontaktblase, auch wenn sie größer als 20 ist. Dieselbe Blase bleibt bis zum Ende des Schuljahres erhalten. Diese Blase gilt für Aktivitäten im Innen- und Außenbereich. Eine Klasse darf Kontakt mit verschiedenen Erwachsenen haben, sollte sich aber auf die Kontakte beschränken, die unter anderem aufgrund pädagogischer und hygienischer Bedürfnisse erforderlich sind. Die Abstandsregeln werden in Bezug auf die Distanzen zwischen Schülern gelockert, bleiben aber bestehen bei Kontakten zwischen Schülern und Personalmitgliedern sowie zwischen Erwachsenen (Personal, Eltern). Beim Unterrichten muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Lehrern und Schülern eingehalten werden. Die geltenden Richtlinien zur Handhygiene sind weiter hineinzuhalten.


Wie sehen die Präventionsmaßnahmen im Sekundarschulwesen aus?


Für Sekundarschüler gilt eine allgemeine Maskenempfehlung. Eine dringende Maskenempfehlung gilt auch für die Sekundarschüler immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wenn Personen sich im Raum bewegen (z.B. in geschlossenen Pausenräumen) und wenn Gruppenbildung entsteht (in den sanitären Anlagen, beim Betreten und Verlassen der Klassen). Wartungspersonal und medizinisches Personal sollte zusätzlich zu Mund- und Nasenmasken Handschuhe tragen. Die Sekundarschüler und Personalmitglieder können die Masken verwenden, die die DG allen Bürgern ab 12 Jahren über eine Verteilung durch die Gemeinden zukommen lässt, aber auch handgefertigte Masken oder Einweg-Komfortmasken, sofern sie gemäß den Richtlinien ausgetauscht werden. Die Verwendung von FFP2-Masken wird nicht empfohlen. Darüber hinaus stattete die DG alle Personalmitglieder des Unterrichtswesens mit drei Masken aus. Außerdem wurde den Schulen eine Maskenreserve für die Schüler zur Verfügung gestellt. Diese Masken sind nur dann zu verwenden, wenn Schüler ohne Masken in der Schule vorstellig werden oder einzelne Masken aufgrund von Verschmutzung oder Beschädigung ausgetauscht werden müssen. Alle Schüler und Personalmitglieder müssen sich die Hände waschen (mit Wasser und Seife oder Desinfektionsgel): beim Betreten der Schule, beim Betreten des Klassenzimmers (nach der Pause), nach dem Toilettenbesuch, nach dem Husten und Niesen, nach dem Bedienen von Getränke-und Snackautomaten und vor dem Verlassen der Schule.


Wie sieht es mit der Unterrichtspflicht und der Schulpflichtkontrolle aus?


Da sich zahlreiche Eltern Sorgen machen, insbesondere wenn sie selbst oder ihre Kinder gesundheitliche Probleme haben, werde die Schulpflichtkontrolle „nachsichtig“ durchgeführt, teilt das Ministerium der DG mit. Die Schulleitungen werden aufgefordert, die ungerechtfertigten Abwesenheiten zu melden, damit wir die Situation im Auge behalten und betroffene Familien kontaktieren können, auch wenn sie nicht belangt werden. Schüler, für die kein Präsenzunterricht stattfindet, gelten als gerechtfertigt abwesend. (red)

(Quelle: ostbelgienlive.be)

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