In den vergangenen Wochen haben 110.000 Menschen einen Strafzettel wegen Verstoßes gegen die im Zusammenhang mit der Coronakrise getroffenen Maßnahmen erhalten. Entweder zahlen die Täter sofort eine Geldstrafe oder sie erhalten einen Vorschlag für eine gütliche Einigung, den sie dann ablehnen können. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über das weitere Vorgehen, wobei die Täter die Möglichkeit haben, sich vor einem Polizeigericht zu rechtfertigen.
Nach Angaben des Kollegiums der Staatsanwälte hatte es bis zum 28. Mai bereits 31.213 außergerichtliche Einigungen gegeben, von denen 7.961 - oder jede vierte - zur Zahlung geführt hatten. „Nach dem derzeitigen Trend erwarten wir in den kommenden Monaten nicht weniger als 30.000 Fälle, die den Gerichten vorgelegt werden“, so die Sprecherin.
Nach Schätzungen der Staatsanwaltschaften werden die Polizeirichter im nächsten Jahr rund 15 Prozent mehr Urteile fällen müssen. Es müssen daher auch mehr Anhörungen organisiert werden. „Es besteht keine unmittelbare Gefahr einer Verjährung, da die Frist auf fünf Jahre festgelegt ist. Das ändert aber nichts daran, dass die Anhörungen innerhalb einer angemessenen Zeit stattfinden müssen“, hieß es weiter. (belga)

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