Dies ist dem Erlass zu den Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrates von vergangenen Mittwoch zu entnehmen. Kirchliche und zivile Eheschließungen waren in diesen Corona-Zeiten bislang nur im kleinsten Kreis erlaubt: Nur die Braut und der Bräutigam, die Trauzeugen sowie der Priester bzw. Standesbeamte durften anwesend sein. (gz)

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