Auch „D1“ betroffen: UEFA erlaubt Saisonabbruch in bestimmten Fällen

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In der 1. Division wurden bislang 29 Spieltage absolivert. | Foto: belga

Das Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union (UEFA) beschloss bei einer Videokonferenz am Donnerstag, dass im Falle eines vorzeitigen Saisonendes auf einer „transparenten und objektiven“ Basis die Teilnehmer nominiert werden sollen. Dabei dürften vor allem die bis zum Abbruch erzielten Resultate für eine Teilnahme herangezogen werden. Sofern Mannschaften unterschiedlich viele Spiele absolviert haben, könnte anhand eines Punktedurchschnitts entschieden werden.

Die UEFA nannte auch Kriterien für einen erlaubten Abbruch. Dieser sei gestattet, wenn es Anordnungen der Behörden gibt oder eine Fortsetzung der Liga aus finanziellen Gründen keinen Sinn machen würde. Die UEFA behält sich aber das Recht vor, ausgewählten Teilnehmern unter Umständen das Startrecht zu verwehren.

Als erste Liga hatte Ende März die Pro League wegen der Coronakrise einen Abbruch in Erwägung gezogen, die UEFA drohte daraufhin mit dem möglichen Ausschluss aus Champions und Europa League. Endgültig soll in Belgien am 27. April eine Entscheidung fallen, in den Niederlanden ist das vorzeitige Saisonende wegen des Verbots von Großveranstaltungen bis zum 1. September nur noch Formsache. (mn/sid)

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