Seit Sommer 2018 können diejenigen, die arbeiten oder im Ruhestand sind, bis zu 6.000 Euro pro Jahr verdienen, ohne Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Leistungen in diesem System führen auch nicht zur Entstehung sozialer Rechte. Zu den bis dato erlaubten Tätigkeiten gehören Hausarbeiten bei einem Nachbarn oder für einen Verein, aber auch Nebentätigkeiten wie Deliveroo. Fast 70 Prozent der Aktivitäten betreffen den Sport. Unterstützung bei Behördengängen, Kultur- oder Naturführer sowie Wartungsarbeiten sind ebenfalls beliebt.
Verschiedene Berufsverbände und Gewerkschaften hatten jedoch beim Verfassungsgericht Berufung gegen die Regelung eingelegt. Dieses Gericht entschied nun, dass das System in mehrfacher Hinsicht gegen die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung verstößt, insbesondere weil es Arbeitnehmer, die die Tätigkeit im Rahmen eines klassischen Arbeitsvertrags oder als Selbständige ausüben, anders behandelt als diejenigen, die die gleiche Tätigkeit nach dieser Formel ausüben.
Die derzeitige Regelung des unversteuerten Zusatzeinkommens bleibt dennoch bis Ende dieses Jahres bestehen. Ab 2021 gilt sie aber in dieser Form nicht mehr. (vrt/belga)

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