Harald Mollers, Bildungsminister in der DG, hat sich über die Auswirkungen der Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrats vom 15. April auf das Schulwesen in Ostbelgien geäußert.
In einer Pressemitteilung zeigte sich der ProDG-Politiker wenig überrascht von der Entscheidung des Rates. „Ich habe mit dieser Entscheidung gerechnet und die Schulen daher bereits vor den Osterferien gebeten, sich auf die Vermittlung neuer Kompetenzen und Inhalte im Fernunterricht einzustellen. Im Austausch mit allen Schulleitern bereiten wir uns zudem auf die verschiedenen Szenarien vor, die nach dem 3. Mai eintreten könnten“, wird Mollers zitiert.
Fernunterricht soll ein wenig Abhilfe schaffen.
Ab dem 20. April werde im Fernunterricht von „Wiederholungsarbeiten“ auf die Vermittlung von neuen Kompetenzen umgesattelt. Die Schulen werden sich demnach „nicht mehr auf das Festigen von bereits erworbenen Kompetenzen beschränken“. Die Bildungsstätten der DG werden laut Mollers die Schüler der Primar- und Sekundarschulen „langsam an neue Kompetenzen und Inhaltskontexte heranführen“. „Dabei ist der Fernunterricht kein Ersatz für den Unterricht in der Schule, sondern dient als Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Unterrichts“, stellte Harald Mollers klar. Durch das sogenannte „pre-teaching“ solle schlichtweg die verlorene Unterrichtszeit später schneller aufgeholt werden.
„Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Schüler zu Hause die gleiche Unterstützung erhalten, kommt es sowohl im Fernunterricht als auch nach der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule mehr denn je auf die Differenzierung an“, betonte Mollers. „Die Lehrer bemühen sich, die individuellen Bedürfnisse der Schüler zu berücksichtigen. Das ist schon im regulären Unterricht keine leichte Aufgabe, unter den jetzigen Umständen ist es eine besondere Herausforderung. Ich danke daher allen Lehrern für ihre Bemühungen, den Unterricht unter diesen schwierigen Umständen aufrechtzuerhalten“, so der Bildungsminister weiter.
Der Bildungsminister würdigte in seinem Schreiben auch die Arbeit der Eltern, die zurzeit einer besonderen Belastung ausgesetzt sind.
Mollers kündigte indes an, dass die Eltern der Schüler in den kommenden Tagen einen Brief erhalten, worin der Minister über den Fernunterricht und den weiteren Verlauf des Schuljahres informieren werde.
Wie es nach dem 3. Mai weiter geht, ist zurzeit unklar. Aber auch für den Fall, dass der Unterricht noch dieses Schuljahr wieder aufgenommen werden sollte, werden in den ostbelgischen Primarschulen keine Prüfungen organisiert. Stattdessen soll der Unterricht fortgeführt werden. Bewertet werden sollen nur die Kompetenzen, die im Unterricht in der Schule vermittelt wurden – aus Gründen der Chancengleichheit.
Auch in den Sekundarschulen wird es keine Prüfungen am Schuljahresende geben. „Sofern die föderalen Bestimmungen dies zulassen, können die Schulen praktische Prüfungen zum Erhalt des Befähigungsnachweises organisieren. Die Studienendarbeiten werden die Schüler entsprechend der geltenden Bestimmungen entweder virtuell oder unter Wahrung der Hygiene- und Distanzregeln in der Schule verteidigen“, so Mollers.
Sollte der Unterricht in irgendeiner Weise aufgenommen werden, gelten besondere Bestimmungen.
Für die Leistungsbewertung sollen für die Sekundarschulen indes dieselben Richtlinien wie für die Primarschüler gelten. Laut Mollers werden lediglich die Leistungen bewertet, die die Schüler seit der Vergabe des letzten Zeugnisses bis zur Aussetzung des Unterrichts Mitte März und gegebenenfalls nach der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule erbracht haben. Die Bewertung beziehe sich somit ausschließlich auf Kompetenzen, die im Unterricht in der Schule vermittelt wurden. Außerdem werden die Studienendarbeiten der Abiturienten und ggf. die praktischen Prüfungen zum Erhalt des Befähigungsnachweises bewertet.
Ob darüber hinaus weitere normative, also versetzungsrelevante, Bewertungen durchgeführt werden, hängt vom Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Unterrichts und vom Jahrgang der Schüler ab.
Entscheidungen bzgl. Versetzungen, Nachprüfungen und Ferienarbeiten werden vom Klassenrat im Juni auf der Grundlage der Jahresarbeit und der Dezemberprüfungen getroffen. In den betroffenen Jahrgängen fließen zudem die Studienendarbeiten und die praktischen Prüfungen zum Erhalt des Befähigungsnachweises in die Versetzungsentscheidung ein.
„Der Klassenrat kann die Mitarbeit der Schüler im Rahmen des Fernunterrichts zu Hause und die Arbeit, die sie ggf. nach einer möglichen Wiederaufnahme in der Schule leisten, zugunsten des Schülers berücksichtigen. Die Mitarbeit der Schüler in der Unterrichtszeit, in der keine normative Bewertung stattfindet, kann die Versetzungsentscheidung somit positiv beeinflussen“, fügte Harald Mollers hinzu. Ein Hinweis, der insbesondere diejenigen interessieren dürfte, deren Versetzung aufgrund der bis Mitte März erbrachten Leistungen gefährdet ist.
Ganz unabhängig davon, ob der Unterricht in diesem Schuljahr aufgenommen wird oder nicht, findet in ostbelgischen Bildungsstätten bis mindestens 19. Juni Unterricht statt, sei es aus der Ferne oder im Klassenzimmer.
Sollte der Unterricht noch in diesem Schuljahr ganz oder schrittweise aufgenommen werden, gelten folgende Bestimmungen: Bis zum Ende des Schuljahres werden keine pädagogischen Konferenztage mehr organisiert. Anstelle der ggf. vorgesehenen zusätzlichen freien Tage – sei es an Brückentagen oder an anderen Tagen – findet Unterricht statt.
Nächste Woche wird sich Harald Mollers mit den anderen Bildungsministern des Landes über die Modalitäten einer möglichen schrittweisen Öffnung der Schulen austauschen. In letzter Instanz muss dann der Nationale Sicherheitsrat am 24. April entscheiden, wie es nach dem 3. Mai weitergeht. (red)

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