Seit dem 11. März gilt ein allgemeines Besuchsverbot für Angehörige von Heimbewohnern, aber es gibt eben auch Ausnahmen, wenn ein Senior im Sterben liegt.
Wann Besuche im Altenheim gestattet sind
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Kommentare
Zum besseren Verständnis: Handelt es sich um Regelungen, die von föderaler Stelle oder spezifisch für die Altenheime in den Gemeinden der DG ausgearbeitet wurden? In dem Fall sollte man bitte NICHT von ostbelgischen Alten- und Pflegeheimen sprechen, da Membach und Moresnet ja nicht in der DG liegen. Auch wenn sehr viele Bewohnerinnen und Bewohner dort aus den deutschsprachigen Gemeinden stammen.
Die Kakophonie, was die Nutzung des Begriffs „Ostbelgien“ betrifft, wird sich auch in Corona-Zeiten nicht ändern.
Dazu ist die in den letzten Jahren angerichtete Verwirrung (trotzt eindeutiger Definition) in den Köpfen von Politikern und Journalisten mittlerweile viel zu groß.
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