Eupen und Kelmis stellen Passierscheine aus

<p>Eupen und Kelmis stellen Passierscheine aus</p>
Foto: David Hagemann

Eupen


Für Fahrten ins Ausland im Rahmen der Berufstätigkeit,
einschließlich der Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, können Berufspendler eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber unterzeichnen lassen. Die Vorlage dieser Bescheinigung finden Sie unter: https://www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger/

Für Pendler in medizinischen Berufen gibt es ein gesondertes Formular.


In allen anderen vom nationalen Sicherheitsrat als wesentlich eingestuften Fällen kann die Stadtverwaltung für alle in Eupen eingetragenen Antragsteller eine Bescheinigung ausstellen
. Dafür müssen die Gründe jedoch ausreichend belegt werden. Welche Belege angenommen werden können, finden man unter: https://www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger/

Die Formulare und Belege müssen beim Bevölkerungsdienst eingereicht werden (per Post, per Mail oder im Briefkasten der Stadtverwaltung). Dort wird das Formular vervollständigt, abgestempelt und unterzeichnet und anschließend dem Antragsteller per Post zurückgeschickt.

Kontakt: Stadtverwaltung Eupen, Bevölkerungsdienst, Am Stadthaus 1, 4700 Eupen. bevoelkerungsdienst@eupen.be, Tel.: 087/59 58 39

Der Passierschein muss vom Antragsteller unterzeichnet und hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Die Belege müssen immer mitgeführt werden, da die Polizei diese auch weiterhin überprüfen kann. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und ergänzenden Maßnahmen strikt eingehalten werden.

Das Gemeindekollegium macht darauf aufmerksam, dass die städtischen Dienste zurzeit mit reduziertem Personal arbeiten und daher die Bearbeitung der Anträge einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Nachdem das Nationale Krisenzentrum zusätzliche Regeln für erlaubte grenzüberschreitende Fahrten beschlossen hat, können Bürger der Gemeinde Kelmis, die einen Lebenspartner im Ausland haben, ab sofort einen Passierschein beantragen.

Die Gemeinde betont aber nochmals, möglichst zu Hause zu bleiben. Um einen Passierschein zu erhalten, müssen Antragsteller und Partner eine Wohnsitzbescheinigung (Meldebescheinung) bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) des jeweiligen Wohnortes anfordern. Zudem müssen die Fahrten ins Ausland im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung auf Ehre und Gewissen (eidestattliche Erklärung) begründet werden. Einzureichen ist auch eine Kopie des Personalausweises. Die Anträge werden per Mail an verwaltung@kelmis.be gestellt.

Die Gemeinde Kelmis weist darauf hin, dass es bislang keine offizielle Bestätigung dafür gibt, ob die ausländischen Behörden die Passierscheine akzeptieren. (red)

Kommentare

  • .. und warum wird das nicht in der ganzen DG gemacht... muss denn jeder sein eigenes Süppchen kochen...

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