Was Grenzgänger jetzt wissen müssen

<p>Grenzübertritte sind nur noch aus „triftigen“ Gründen erlaubt. Dazu zählen Fahrten zur Arbeit und zum Wohnort oder um wichtige Familienangelegenheiten zu regeln. Dieses Bild entstand am Dienstag beim Besuch von Innenminister Pieter De Crem der Grenzkontrollen in der Gemeinde Kelmis.</p>
Grenzübertritte sind nur noch aus „triftigen“ Gründen erlaubt. Dazu zählen Fahrten zur Arbeit und zum Wohnort oder um wichtige Familienangelegenheiten zu regeln. Dieses Bild entstand am Dienstag beim Besuch von Innenminister Pieter De Crem der Grenzkontrollen in der Gemeinde Kelmis. | Fotos: Photo News

An dieser Stelle versuchen wir, die wichtigsten Fragen zu beantworten. Grundlage sind unter anderem die Webseiten www.ostbelgienlive.be sowie die Facebook-Seite „Corona Euregio: Infos für Grenzgänger“. Auf beiden Seiten wird laufend über die Lage informiert. Die Infos werden auch aktualisiert.

Wann darf ich über die

Grenze fahren?


Grenzübertritte werden nur aus „triftigen Gründen“ gewährt. Das heißt unter anderem für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Wohnort bzw. bei dringenden Familienangelegenheiten. Belgien schließt also nicht komplett seine Grenzen. Touristische Fahrten oder Einkaufsfahrten sind aber im Zuge der Schutzmaßnahmen untersagt. Seit dem vergangenen Freitag wird das Verbot durch die Polizei kontrolliert. Das belgische Innenministerium teilte mit, dass die Polizei „gesunden Menschenverstand“ walten lässt, weil es gerade im Grenzraum Ostbelgien zu zahlreichen Problemen kommen könnte.


Was sind „triftige“ Gründe?


Grundsätzlich gilt, dass entbehrliche Reisebewegungen unterlassen werden sollten. Was triftige Gründe sind, wird im Einzelfall entschieden. Triftige Gründe können beispielsweise eine Beschäftigung im Nachbarland oder die Versorgung eines Angehörigen. Man sollte möglichst Nachweise mit sich führen, die den triftigen Grund belegen.


Welche Bescheinigung gibt es, um die Grenze passieren zu können?


In Belgien gibt es (noch) kein Zertifizierungssystem. Abgesehen von jeglicher Verpflichtung kann es für Unternehmen nützlich sein, ihren Mitarbeitern selbst etwas zur Verfügung zu stellen, aber es gibt kein verbindliches System oder Modell. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass nicht alle Reisen in Belgien erlaubt sind. Einige Länder wie Frankreich verlangen ein solches Zertifikat. Es gilt zu überprüfen, ob im betreffenden Land ein solches Zertifikat ebenfalls erforderlich ist. Mit einer Bescheinigung kann der Arbeitgeber die Arbeitsbeziehung zum Arbeitnehmer nachweisen. Es dient als Beweis dafür, dass es im Kontext der Covid-19 Situation notwendig ist, die Grenze zu überqueren. Die entsprechende Bescheinigung ist auf www.ostbelgienlive.be (unter der Rubrik „Coronavirus: Fragen und Antworten“, dann auf „FAQ Grenzgänger und Arbeit“ klicken) abrufbar.

Beim Besuch von Innenminister Pieter De Crem (CD&V) in Kelmis forderte Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) ein einheitliches Dokument, das zum Grenzübertritt trotz der Ausgangssperre in Belgien berechtigt. So lange dies nicht vorhanden sei, solle die Polizei auch Lohnzettel oder Gesundheitskarten als Nachweis gelten lassen, so die Forderung.


Darf ich einen Angehörigen im Ausland abholen?


EU-Bürger sollen in ihren Heimatstaat zurückkehren dürfen. An der Rückreise in ihr Heimatland dürfen sie nicht gehindert werden. Die Frage, ob man in ein Nachbarland/Mitgliedstaat ausreisen darf, um einen Angehörigen abzuholen, muss im Einzelfall beantwortet werden. Da die Ausreise aus Belgien nur noch für „wesentliche“ Reisen erlaubt ist, gilt dies beispielsweise für minderjährige Familienangehörige oder Kinder.


Darf ich für einen Arztbesuch oder Zahnarztbesuch über die Grenze?


Triftige Gründe für einen Grenzübertritt können beispielsweise dringend erforderliche Arztbesuche (hierzu gehört ein verschiebbarer Arztbesuch nicht) sein. Jeder sollte nach Möglichkeit Nachweise mit sich führen, die den triftigen Grund belegen.


Ist eine Ausreise erlaubt, wenn ich einen Familienangehörigen für eine medizinische Betreuung im Ausland abholen muss?


Mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung oder einem Nachweis ist die Ausreise gestattet, sofern aus dieser hervorgeht, dass dies zwingend erforderlich ist.

Ist der Einkauf auf dem

Weg zur Arbeit im Ausland gestattet?


Einkäufe oder Besorgungen im Ausland werden nicht als „triftige Gründe“ angesehen, die Grenze zu überqueren. Um Auseinandersetzungen mit den Behörden zu vermeiden, sollten diese unterlassen werden.


Was ist mit geteiltem Sorgerecht, wenn ein Elternteil im Ausland wohnt?


Das geteilte Sorgerecht von Eltern, die in verschiedenen Ländern wohnen (beispielsweise ein Elternteil in Belgien und der andere in Frankreich, in den Niederlanden, in Luxemburg oder in Deutschland), kann normal weiterlaufen. Doch auch hier sollte der Grenzgänger dies nachweisen.


Ist die Ausreise erlaubt, wenn ich mein Kind oder einen Familienangehörigen betreuen muss?


Mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung oder einem Nachweis zur notwendigen Betreuung des Kindes ist die Ausreise gestattet.


Darf ich ausreisen, wenn ich meinen Partner/Ehepartner besuchen möchten?


Das Treffen der Partnerin wird nicht als „essenziell“ angesehen.


Ist die Ausreise erlaubt, wenn ich mein Tier, welches im Ausland untergebracht ist, versorgen muss?


Nein, insofern das Tier sich in betreuter Pflege befindet. Sofern das Tier in einem Selbstversorgerstall lebt, ist eine Ausreise mit entsprechender Bescheinigung (Pachtvertrag, etc.) aber gestattet. (sc)


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Kommentare

  • Ausreisen hier...ausreisen da...
    Was macht den Motorradfahrer mit AC-Kennzeichen in Eupen(Kam aus Richtung Mützenich)...sowie ein Fahrzeug mit LU(Ludwigshafen) auf der Langestahl...sowie die all die Franzosen... in Eupen...
    Ach ja...alles Firmenfahrzeuge...
    Genau wie all die Spaziergänger die mit dem PKW bis zum Waldrand fahren...um den Hund raus zu lassen...
    Eigentlich alles Verboten...aber...Wenn keiner kontrolliert...
    MfG.

  • ... viele Belgier oder auch nicht Belgier die in Belgien wohne, lassen Ihre Post nach Deuschland, in einer Post oder Zulieferer Station.... darf ich diese dann abholen..

  • Seit gestern wird bei der Wiedereinreise nach Belgien gefragt, ob man auch noch in Deutschland eingekauft hätte. Ja, klar, wo denn sonst? Mein Arbeitsplatz liegt in Deutschland und ich muss mich gerade darum kümmern, vielen anderen Kollegen einen Home-Office-Arbeitsplatz einzurichten. Zur Arbeit fahre ich, bevor in Belgien die Geschäfte öffnen, und zurück komme ich, wenn diese bereits geschlossen haben. Einfache Fahrt eine Stunde und jetzt zusätzlich noch langes Warten bei der Einreise nach Hause. Macht zusammen ca. 2,5 Stunden pro Tag.
    Es hat keinerlei Sinn, das Einkaufen in Deutschland zu verbieten, wenn jemand ohnehin wegen seiner Berufstätigkeit, dorthin fahren muss.
    Es verdoppelt sogar die Ansteckungsgefahr. Natürlich muss auch ich in der Mittagszeit Essen zu mir nehmen, das ich in einem dem Arbeitsplatz benachbarten Supermarkt einkaufe. Welchen Sinn macht es, jetzt nicht alle Dinge zu kaufen, die man in Belgien zu Hause noch benötigt?
    Gut, bei mir verdoppelt es das Risiko gerade nicht, weil die Geschäfte in Belgien dann ohnehin geschlossen sind.
    Vollkommen verständnislos...
    Manfred Jantz

  • Gestern und heute wollte ch nach meiner Arbeit in Deutschland wieder nach Hause kommen.
    Das war gar nicht so einfach.
    Ich wohne in Belgien und arbeite in Deutschland, was ich bei der jeweiligen Einreise nach Deutschland auch nachweisen musste.
    Seit gestern muss ich auch bei der Einreise noch angeben, ob ich in Deutschland noch nach der Arbeit eingekauft hätte. Nein, nicht nach der Arbeit, sondern in der Mittagspause. Irgendetwas muss man essen und ich decke mich in einem benachbarten Supermarkt mit einem abgepackten Kartoffelsalat und vielleicht ein paar Würstchen ein.
    Natürlich kaufe ich dort zeitgleich Dinge, die zu Hause fehlen.
    So also bitte alle Kontrollen von wem auch immer, mit Sinn und Verstand durchführen.
    Das wünscht sich
    Manfred Jantz

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