Die Mehrheit der Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Pandemie von zeitweiliger Arbeitslosigkeit (Kurzarbeit) betroffen sind, wird nach Berechnungen des Personaldienstleisters SD Worx einen Nettobetrag zwischen 1.000 und 1.500 Euro erhalten.
Ein Kurzarbeiter erhält vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) eine Zulage in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts (bei einer Obergrenze von 2.754,76 Euro), die mit 26,75 Prozent besteuert wird. Diese Leistung wird um einen täglichen Betrag von 5,63 Euro ergänzt.
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