Maximal 1.500 Euro netto bei Kurzarbeit

<p>Maximal 1.500 Euro netto bei Kurzarbeit</p>

Ein Kurzarbeiter erhält vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) eine Zulage in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts (bei einer Obergrenze von 2.754,76 Euro), die mit 26,75 Prozent besteuert wird. Diese Leistung wird um einen täglichen Betrag von 5,63 Euro ergänzt.

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