Warnungen vor Betrugsmasche

<p>Illustration: Photo News</p>
Illustration: Photo News

Dieses Wundermittel hat auch seinen Preis: 1.850 Euro verlangt der Hersteller, der sich als Dr. John Gloiverth vorstellt, für eine Flasche mit ölhaltiger Flüssigkeit. Schon die Zahlungsweise lasse aufhorchen: Man müsse mit dem Hersteller via Telefon oder E-Mail in Kontakt treten, um weitere Zahlungsmodalitäten zu erfahren. Zudem fehlten Adresse, Kontonummer und Handelsregisternummer. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz zu schweigen. Auch sogenannte Fake-Shops spielten mit der Angst. Deshalb sollten Verbraucher vorsichtig sein, in unbekannten Internet-Shops Schutzmaterial zu bestellen. „Vielfach werden Desinfektionsmittel und Schutzmasken angeboten, aber nicht geliefert. Hier kann es passieren, dass die Betrüger teils existierende Firmennamen missbrauchen. Wer bei solchen dubiosen Shops bestellt, ist sein Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit los, die angegebenen Daten sowieso – und hat am Ende auch keine Ware“, so die VSZ. Auf die Fake-Shops gelangt man etwa über Suchmaschinen, Posts in sozialen Netzwerken oder Links in E-Mails. Allerdings sollte man auf solche Links gar nicht reagieren, weil nicht auszuschließen ist, dass man gleich auf Webseiten mit Schadsoftware landet.

Woran erkenne ich Fake-Shops? Häufige Rechtschreibfehler; Zahlung nur per Vorkasse; Zahlungsdienste wie Western Union sowie Fehlen von Impressum, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationen zum Widerrufsrecht oder Kontaktangaben. Manche Fake-Shops sind nicht so ohne Weiteres als solche zu erkennen, da die Website professionell aufgebaut und sogar mit Gütesiegeln und häufig gefälschtem Impressum ausgestattet ist. Diese lassen sich enttarnen, wenn man den Namen in eine Suchmaschine eingibt. Im Internet gibt es Portale, wie z.B. Watchlist, die die bekanntesten Fake-Shops auflisten.

Und wenn ich bereits Opfer eines Fake-Shops bin? Kontakt mit dem Zahlungsinstitut aufnehmen und prüfen, ob die Zahlung rückgängig gemacht werden kann; dem Fake-Shop mitteilen, dass man vom Vertrag zurücktritt und bei der Polizei Anzeige erstatten. (red)

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