Bei den Sozialwahlen, die vom 11. bis 24. Mai stattfinden sollten, können die Arbeitnehmer für einen Zeitraum von vier Jahren ihre Vertreter in die Betriebsräte – für die Unternehmen, die mehr als 100 Beschäftigte haben – und in die Ausschüsse für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (CPPT) – für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten – wählen. (belga)

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