Große Teile Norditaliens sind wegen des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 jetzt Sperrzone. Betroffen sind unter anderem Mailand, Venedig, Parma und Rimini an der Adria, nicht aber Südtirol. Das wirft die Reisepläne vieler durcheinander.
Eine Pauschalreise in das betroffene Gebiet könne kostenlos storniert werden, behauptet der deutsche Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich. Es liege ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vor. „Der Veranstalter muss das Geld binnen 14 Tagen zurückzahlen.“ Und auch die belgischen Reiseveranstalter werden sich mit den Kunden in Verbindung setzen. Es wird nach einer Alternative gesucht, berichtet der flämische Rundfunk. Möglicherweise erhalten Kunden stattdessen eine ganz andere Reise. „Wenn wir keine geeignete Alternative anbieten können, stornieren wir die Reise und erstatten das Geld zurück“, heißt es weiter.
Die belgische Versicherungsszene ist anders gepolt. „Das Coronavirus ist eine Epidemie, und Epidemien werden von den meisten Reiserücktrittsversicherungen nicht abgedeckt“, sagt Peter Wiels von Assuralia, dem Dachverband der Versicherer in Belgien, gegenüber dem flämischen Rundfunk. Diese Art der Versicherungen greifen nur dann ein, wenn die Umstände den Versicherten selbst betreffen. Wenn man beispielsweise krank wird, plötzlich seinen Arbeitsplatz verliert oder ein naher Verwandter stirbt. Epidemien sind allerdings nicht abgedeckt. „Es ist für einen Versicherer wirtschaftlich schwierig, eine Epidemie oder Pandemie zu versichern. Wir alle befinden uns in einer Situation, die wir nicht vorhersagen können. Dem kann man kein wirtschaftliches Versicherungsmodell entgegensetzen“, so Wiels.
Schulen, die ihre Italienreise stornieren wollen oder müssen, können auch nicht von ihrer Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen, wenn sie bereits eine haben. Wiels: „Für viele Menschen ist es eine kalte Dusche, aber auf diese Situation sind wir nicht vorbereitet.“ Nur eine sehr begrenzte Anzahl von Reiserücktrittsversicherungen deckt Epidemien ab, vorausgesetzt, es gibt eine Reisewarnung von Seiten des Außenministeriums.
Auch Hotelbuchungen lassen sich umsonst stornieren
Norditalien ist allerdings nicht unbedingt ein Pauschalreiseziel, viele buchen ihren Urlaub individuell. Doch auch diese Reisenden haben gute Karten: „Auch eine Hotelbuchung lässt sich bei einer behördlichen Einreisesperre kostenlos stornieren, weil die Unterkunft gar nicht mehr erreichbar ist“, erläutert Führich. Das gelte auch im italienischen Recht. „Der Vertrag kann wegen ‘Unmöglichkeit’ objektiv von niemandem erfüllt werden.“
Wer auf einem deutschsprachigen Hotelportal im Internet gebucht hat, für den gelte ohnehin deutsches Recht, erklärt der Jurist. Dann wenden sich Urlauber an den Vermittler – also das Portal – und pochen auf eine gebührenfreie Stornierung des Aufenthalts. Im Streitfall kann am Wohnsitzgericht des Verbrauchers geklagt werden.
Betroffene Region meiden
Das belgische Außenministerium raten aktuell von „nicht erforderlichen“ Reisen in die zur Sperrzone erklärten Regionen ab. Nach wie vor kommen Urlauber jedoch aus der Sperrzone raus: Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb wie die Ausreise dazu ist weiterhin möglich.
Sommerurlaub stornieren und neu buchen?
Die Sperrzone in Norditalien gilt vorerst bis 3. April und damit kurz vor Ostern, sie kann aber noch verlängert werden. Was sollten Urlauber tun, die einen Urlaub mit Zeitraum nach Ablauf der Frist gebucht haben? „Die sollten abwarten“, rät Führich. „Hier kann ich die Reise nicht einfach kostenlos stornieren.“
Im Vorteil sind Urlauber, wenn sie Unterkünfte mit kostenloser Storno-Option etwa bis einen Tag vor Abreise gebucht haben. Das bieten viele Hotelportale, der Preis ist dann etwas teurer. „In diesem Fall würde ich stornieren und schauen, wie sich die Preise entwickeln“, empfiehlt der Reiserechtler. Neu buchen sollte man nur mit einer großzügigen Stornierungsmöglichkeit.
Laut Führich ist es weiterhin möglich, mit dem Auto durch die Sperrzone zu fahren, etwa auf dem Weg in die Toskana. „Sie müssen bei der Kontrolle plausibel machen, dass Sie auf Durchreise sind. Der belgische Automobilverband VAB sagt stattdessen, dass dieses Unterfangen schwierig werden könnte. Joni Junes von der VAB-Abteilung für Reisehilfe erklärt: „Es ist alles noch ein wenig unklar. Tatsache ist, dass es an bestimmten Orten Straßensperren gibt: Die Polizei kontrolliert, wer einfährt und wer ausfährt. Ob das aber auch auf den Autobahnen rund um die Quarantänezone geschieht, wissen wir nicht sicher.“ (mv/dpa/vrt)

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