„Darüber hinaus haben wir im Gemeinschaftsunterrichtswesen derzeit die Besonderheit, dass ein Schulleiter sowohl die Primar- als auch die Sekundarschule leitet. In Kürze werden wir jedoch die vakante Stelle des Grundschulleiters ausschreiben und neu besetzen“, so Mollers.
Auf Nachfrage bestätigte der Minister, dass der Entwurf des aktuellen Maßnahmendekrets eine Neuerung in Bezug auf den Zugang zum Amt des Grundschulleiters vorsehe, „von der wir uns eine Entschärfung der Situation versprechen“. Derzeit kämen für das Amt des Grundschulleiters nur Personen in Frage, die über das Diplom eines Primarschullehrers, eines Kindergärtners, eines Regenten (AESI) oder eines Lehrbefähigten für die Oberstufe des Sekundarunterrichts (AESS) verfügen oder die mindestens ein Diplom des Hochschulwesens des zweiten Grades im pädagogischen Bereich besitzen. „Da es sich im Grundschulbereich zunehmend schwierig gestaltet, Bewerber für die Tätigkeit des Schulleiters zu gewinnen, wird eine Flexibilisierung der Gesetzgebung angestrebt und in Analogie zum Sekundarschulwesen vorgeschlagen, dass das Amt des Grundschulleiters künftig allen Personen zugänglich ist, die mindestens über ein Diplom des Hochschulwesens des ersten Grades (Graduat/Bachelor) verfügen“, so Mollers.
Und um zu gewährleisten, dass künftige Schulleiter, die nicht über ein Diplom mit pädagogischer Ausrichtung verfügen, dennoch pädagogische Grundkenntnisse erlangen, werde vorausgesetzt, dass diese ein zusätzliches Modul im Rahmen der Fachausbildung als Schulleiter absolvieren. Für die Grundschulleiter soll dieses pädagogische Modul folgende Themenfelder abdecken: elementare Kenntnisse in Bezug auf das Bildungssystem in der DG; Besonderheiten der Organisation Schule; allgemeine Didaktik sowie Grundschuldidaktik.
Eine Anpassung der Ernennungsbedingungen – die nicht nur für das Amt des Grundschulleiters, sondern für eine Reihe von Auswahl- und Beförderungsämtern im Unterrichtswesen gelten – sei derzeit nicht geplant, fügte der Minister hinzu. „Durch die Öffnung der Zugangsbedingungen erhoffen wir uns für alle Träger erhöhte Rekrutierungschancen.“ Damit auch die Gemeinde St.Vith bereits für das kommende Schuljahr die Möglichkeit habe, sich bei der Suche nach einem neuen Schulleiter auf die erweiterten Zugangsbedingungen zu stützen, soll die entsprechende Bestimmung nicht erst wie üblich am 1. September 2020 in Kraft treten, sondern bereits am Tage der Verabschiedung des Maßnahmendekrets, die Ende Juni erfolgen dürfte, erläuterte der Bildungsminister.
Gregor Freches erkundigte sich auch danach, ob es bereits Gespräche mit den Trägern der Primarschulen gegeben habe, um eine strategische Ausrichtung bezüglich der Leitung zu finden. Man stehe „in stetigem Kontakt mit den Trägern und mit einzelnen Schulen“, antwortete der Minister darauf. Aus den Kontakten ergäben sich „nicht selten“ Neuerungen und Anpassungen, die über die Maßnahmendekrete gesetzlich verankert würden. Als Beispiel für eine Maßnahmen, die im Austausch mit den Schulträgern der Grundschule entstanden sei, nannte Harald Mollers die Einführung der Chefsekretäre im September 2018. Diese sollen die Schulleiter in ihren administrativen Aufgaben entlasten. (sc)

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