Verfassungsgericht gegen Laufzeitverlängerung für Meiler Doel 1 und Doel 2

<p>Blick auf das Atomkraftwerk von Doel bei Antwerpen</p>
Blick auf das Atomkraftwerk von Doel bei Antwerpen | Foto: Photo News

Die Richter argumentierten, vor Verabschiedung des Textes hätte im Rahmen der Umweltprozedur ein Einspruchsverfahren organisiert werden müssen. Der Gesetzgeber erhielt vom Verfassungsgericht bis 2023 Zeit, um eine Umweltprozedur auf die Beine zu stellen und das erforderliche Einspruchsverfahren auszuführen. In diesem Sinne muss ein völlig neues Gesetz verabschiedet werden.

Die Atommeiler Doel 1 und Doel 2 sollten ursprünglich 2015 vom Netz genommen werden. Aber weil seinerzeit die Versorgungssicherheit gefährdet schien, wurde eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre bis 2025 beschlossen. Verschiedene Umweltorganisationen hatte diese Entscheidung heftig kritisiert und waren vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Sie argumentierten, dass es vor der Entscheidung ein Einspruchsverfahren hätte geben müssen. Die Richter sahen dies ebenfalls so.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes kommt allerdings nicht überraschend. Dieser hatte vorher ein Gutachten beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt, der ebenfalls auf die Durchführung eines Einspruchsverfahrens pochte. Um die Stromversorgung in Belgien nicht zu gefährden, erhält der Gesetzgeber aber drei Jahre Zeit, um die Richterentscheidung zu befolgen. (belga/sc)

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