Der Staatsrat gab am vergangenen Freitag seine Stellungnahme zu dem Text ab. Einer Behandlung im Plenum steht also nichts mehr im Wege. „Nach einer so klaren Stellungnahme des Staatsrates, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren und zu einer medizinischen Handlung zu machen, wird es Zeit, eine politische Entscheidung zu treffen“, schrieb eine der Autorinnen des Gesetzesvorschlag, Eliane Tillieux (PS), auf Twitter.
Es könnten jedoch immer noch Änderungsanträge von Gegnern des Gesetzesvorschlags eingebracht werden, die zu einem erneuten Gutachten des Staatsrates führen könnten. Die CDH, die N-VA, der Vlaams Belang und die CD&V sind ganz oder teilweise gegen den neuen Gesetzesentwurf. „Wir haben immer gesagt, dass wir mit allen möglichen parlamentarischen Mitteln gegen diesen Text kämpfen werden, der für uns viel zu weit geht“, sagte der CD&V-Fraktionsvorsitzende Servais Verherstraeten.
Die für Justizfragen zuständige Kammerkommission hatte Ende des letzten Jahres der Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zugestimmt. Das Ganze kam mit einer Mehrheit der „Regenbogen“-Parteien (Sozialisten, Liberale und Grüne) sowie DéFi und PTB zustande. Demnach wird die Abtreibung vollständig aus dem Strafrecht gestrichen. Darüber hinaus ist ebenfalls vorgesehen, die Abtreibungsfrist zu verlängern. Derzeit ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis zulässig. In Zukunft soll diese Frist auf 18 Wochen verlängert werden. Die Bedenkzeit soll dagegen von 6 Tagen auf 48 Stunden verkürzt werden. (belga)

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