Staatsrat widersetzt sich Lockerung der Abtreibungsregeln nicht

Der Staatsrat ist der Ansicht, dass die Hauptpunkte des Textes, nämlich die Verlängerung der Frist für einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch von zwölf auf 18 Wochen, die Abschaffung strafrechtlicher Sanktionen und die Verkürzung der Bedenkzei

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