Die Untersuchungsrichter, die die Ermittlungen der Anschläge geleitet haben, müssen nun entscheiden, ob sie auf das Ersuchen um zusätzliche Untersuchungshandlungen reagieren. Sie haben dafür einen Monat Zeit. Die Entscheidung der Untersuchungsrichter kann dann vor der Anklagekammer angefochten werden. Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Anklagekammer möglicherweise eine Entscheidung treffen muss, aber es wird erwartet, dass dies in Anbetracht der Schwere des Falles relativ schnell geschehen wird. Die Ratskammer muss entscheiden, ob die Anklagepunkte ausreichen, um die acht Angeklagten an das Assisengericht oder an das Strafgericht zu verweisen. (belga)
Attentate in Brüssel: Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt



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